"Krone"-Ombudsfrau

Bruch bei Armdrücken für Versicherung kein Unfall

Ombudsfrau
03.09.2015 09:00
Spaßhalber hat ein junger Steirer einen Freund zum Armdrücken herausgefordert - mit einem bitterem Ergebnis: Er erlitt einen Oberarmbruch und musste operiert werden. Und seine Unfallversicherung lehnte eine Leistung prompt ab.

Das Malheur war im Juni nach einem Besuch im Fitnesscenter passiert. "Ich kam nach Hause und ein Freund von mir war gerade zu Besuch. Wie schon des Öfteren fühlte ich mich nach dem Training sehr stark und forderte ihn spaßhalber zum Armdrücken heraus", schildert Daniel W. aus der Steiermark. Doch der Freund war stärker, plötzlich knackste es und der Oberarmknochen war gebrochen. Die Folgen: eine Operation sowie zwei Wochen Aufenthalt im Krankenhaus und ein, trotz Physiotherapie, noch immer nicht voll funktionstüchtiger Arm.

Der Steirer war der Ansicht, dass ihm dafür eine Leistung aus seiner Unfallversicherung zusteht. "Diese habe ich vor einem Jahr abgeschlossen. Laut Vertrag bekommt man für einen Knochenbruch eine Pauschale und ab dem sechsten Krankenhaustag 1050 Euro", erklärt er. Doch für die Raiffeisen Versicherung ist der Vorfall beim Armdrücken kein Unfall im Sinne der Bedingungen. Nur ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper einwirke und unfreiwillig eine Schädigung nach sich ziehe, sei versichert. Die Verletzung sei eben nicht durch einen plötzlichen Gegendruck des Freundes oder durch ein An- oder Aufschlagen des Armes einem Gegenstand entstanden. Dennoch ist die Versicherung bereit, eine Kulanzleistung in Höhe von knapp 800 Euro zu erbringen.

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