Chlor in Rutschen

Neue Verordnung für Badeseen

Kärnten
04.05.2015 23:46
Zum Start der neuen Badesaison rauchen bei vielen Bäder-Betreibern in Kärnten die Köpfe: Grund ist eine Hygieneverordnung des Bundes, wonach Wasserrutschen mit einem eigenen Landebecken mittels Chlorwasser betrieben werden müssten. Dagegen wird heftig protestiert.

Prominentestes Kärntner Beispiel für die neue Verordnung ist das Klagenfurter Strandbad mit der größten Wasserrutsche in Kärnten.

"Es ist sehr bedauerlich, dass das Gesetz so allgemein formuliert ist, und es keine Ausnahmebestimmungen gibt. Gerade in unserem Fall besteht keine Gesundheitsgefahr, da es sich um kein klassisches Landebecken handelt und das Wasser direkt in den See übergeht. Außerdem wird das Wasser mit 80 Kubikmeter pro Stunde durch die Anlage gepumpt und steht nicht still", so Reinhold Luschin von den Klagenfurter Stadtwerken.

Die Verordnung geht auf diesen Fall jedoch nicht ein. "Da Beckenwasser mit einer Wasseraufbereitungsanlage aufbereitet werden muss, ist der Betrieb von Wasserrutschen mit Landebecken nur mit Wasser, welches über eine Wasseraufbereitungsanlage geführt wird, zulässig bzw. ist der seewassergespeiste Betrieb von Wasserrutschen mit Landebecken nicht zulässig", teilte das Gesundheitsministerium dem Land bereits mit.

"Es haben sich viele verunsicherte Betreiber gemeldet, die wohl teure Investionen tätigen müssen", so Landesjurist Albert Kreiner. "Da das Gesetz aber streng formuliert ist, sind uns die Hände gebunden."

Bei den Klagenfurter STW ist man um eine Alternativlösung bemüht, um eine drohende Sperre zu umgehen: So soll das Landebecken baulich adaptiert werden, sodass es nicht mehr als Becken definiert werden kann. "Chlor ist für uns kein Thema!"

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