15.04.2015 22:00 |

Teils unter 14 Jahre

Hauptbahnhof: Die kriminelle Szene wird jünger!

Schauplatz Hauptbahnhof Innsbruck: Unter die Zigtausenden Reisenden mischen sich gewalttätige Unruhestifter, die Angst und Schrecken verbreiten. Meist handelt es sich um kriminelle Nordafrikaner, die zum Leidwesen der Polizei immer noch jünger sind. Das Problem: die rechtlichen Möglichkeiten sind eingeschränkt.
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Dass der Hauptbahnhof ein ganz besonders heißes Pflaster ist, ist hinlänglich bekannt. Drogendeals, provokantes Gestänker, Schlägereien und oft sogar lebensgefährliche Attacken sind leider keine Seltenheit. Im Mittelpunkt: meist Mitglieder der berüchtigten Nordafrikanerszene. Auffallend ist, dass die Täter immer noch jünger und kaltblütiger sind. Die "Krone" fasst die brutalsten Vorfälle seit Jahresbeginn zusammen:

  • Am Dreikönigstag schlug ein erst 15-Jähriger mit einem Feuerzeug auf den Kopf eines Tirolers (23) ein. Danach zückte der junge Ausländer ein Messer und stach gleich mehrmals zu.
  • Anfang März attackierte erneut ein junger Nordafrikaner einen Mann (43) mit heftigen Faustschlägen. Ein Mittäter raubte dem Opfer dessen Armbanduhr.
  • Mitte März eskalierte vor dem Bahnhof ein Streit zwischen zwei jungen Marokkanern. Ein angeblich 13-Jähriger trat einem am Boden liegenden Landsmann (12) fast den Schädel ein – wie bei einem Fußballelfmeter.

Neue Herausforderung für Polizei

Wie diese drei Beispiele zeigen, scheint es an Nachwuchs innerhalb der Nordafrikanerszene nicht zu fehlen. Und genau das stellt die Polizei vor eine neue Herausforderung. "Seit Jahresbeginn halten sich im und rund um den Bahnhof vermehrt sehr junge Leute auf. Wir sprechen hier von einer Gruppierung, die etwa zwischen 20 und 25 Mitglieder umfasst", erklärt Stadtpolizeichef Martin Kirchler.

Das Problem mit dem tatsächlichen Alter

Das große Problem dabei sei, dass viele davon jünger als 14 Jahre und somit strafunmündig sind bzw. dass sie sich als unter 14-Jährige ausgeben. Im Ernstfall brauche es daher Gutachten, die das tatsächliche Alter des Betroffenen klären. "Wenn einer dann wirklich jünger als 14 Jahre ist, sind aus polizeilicher Sicht die rechtlichen Möglichkeiten enorm eingeschränkt", so Kirchler.

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