Ein Obersteirer soll als Geschäftsführer der Tochterfirma eines oberösterreichischen Unternehmens Millionen veruntreut haben. Den Fall ins Rollen brachte ein Jäger. Beim Start des Mega-Prozesses am Mittwoch in Leoben gestand der Angeklagte (75) Fehler ein.
Die Dimension des Falles (wir berichteten) ist auch für das Leobener Strafgericht beachtlich: Insgesamt 3,54 Millionen Euro soll der Angeklagte veruntreut haben. Rechnet man das noch laufende Verfahren gegen seine Ehefrau dazu, sind es knapp fünf Millionen Euro. „Bei einer derartigen Summe droht Ihnen bei einer Verurteilung eine empfindliche Sanktion“, stellt Richter Armin Scheck klar und weist den Angeklagten darauf hin, dass ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund wäre.
„Befugnisse missbraucht“
„Er hat seine Befugnisse als Geschäftsführer wissentlich missbraucht“, wirft Staatsanwältin Barbara Uller dem 75-Jährigen vor. So wurden einem Jäger über Jahre fast 440.000 Euro bezahlt, obwohl der nur als Aufsichts-Waidmann in der privaten Eigenjagd des Sohnes tätig war. Der Sohn war mit seinem Vater gemeinsam Geschäftsführer, ist aber vor zwei Jahren tragisch aus dem Leben geschieden. Seinem Junior soll der Angeklagte übermäßige Bonuszahlungen gewährt haben. Laut Anklägerin fast drei Millionen Euro.
Ich bin eine dynamische Person gewesen und wusste, wie ich meinen Willen durchsetze.
Der Angeklagte (75)
Dazu kommen noch private Ausgaben für eine PV-Anlage, Haushaltsgeräte, Dienstwagen und vieles mehr, die über die Firma abgerechnet wurden. „Er hat so gehandelt, als wäre er alleiniger Eigentümer, alleiniger Gesellschafter, der Chef. Als gäbe es keine Grenzen zwischen privatem und gesellschaftlichem Vermögen“, prangert die Staatsanwältin an. Die aber nicht in Abrede stellen will, dass der Angeklagte sehr viel für die Firma geleistet hat.
Zahlungen an Sohn laut Angeklagtem rechtens
Der Pensionist selbst windet sich, will keine Frage vom Richtersenat oder der Anklägerin klar beantworten. Irgendwann gesteht er gänzlich seine Schuld an der Jäger-Causa ein. „Ich wusste es. Es war ein Fehler. Ich wollte das vertuschen.“ Auch zu den privaten Anschaffungen auf Firmenkosten ist er teilweise geständig. Doch die Zahlungen an seinen Sohn seien alle rechtens und von den Gesellschaftern genehmigt gewesen.
Die Frage ist, ob es so weit ging, dass Sie Sachen machten, die nicht okay waren – Sie aber so ein „Programm“ fuhren, dass keiner sich was zu sagen traute.
Richter Armin Scheck zum Angeklagten
Dass es dazu keinen Vertrag gab, sei ein generelles Problem gewesen. „Es wurde nichts schriftlich gemacht. Das habe ich 35 Jahre so gelebt.“ – „Ihnen ist aber schon klar, dass es Zeugen gibt, die sagen, dass Sie der Capo waren und dass weder Ihr Sohn oder sonst einer ohne Sie eine Entscheidung in der Firma treffen durfte. Nicht einmal über den Wechsel des Reinigungsmittels“, sagt der Richter. „Ich bin eine dynamische Person und wusste, wie ich meinen Willen durchsetze.“ Es mussten immerhin Entscheidungen getroffen werden.
Warum hatte Buchhalterin Angst vor der Kündigung?
„Es ist klar, dass man ein Macher sein muss, sonst schafft man so eine Karriere nicht. Die Frage ist nur, ob das so weit ging, dass Sie Sachen machten, die nicht okay waren, aber so ein ,Programm‘ fuhren, dass sich keiner etwas zu sagen traute“, stellt der Vorsitzende in den Raum. Oder warum hätte die Buchhalterin so große Angst vor einer Kündigung gehabt?
Der Prozess wurde vertagt, um unter anderem weitere Zeugen zu laden und möglicherweise einen Sachverständigen für das Buchführungswesen zu bestellen.
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