Urteil in Abwesenheit

Seniorenbetreuerin nach Griff in Tresor abgetaucht

Tirol
23.10.2026 05:00

Sie sollte betagte Menschen unterstützen – griff dann aber offenbar eiskalt bei deren Ersparnissen zu: Eine 32-jährige Rumänin soll im Tiroler Bezirk Reutte in zwei Haushalten Schmuck und Bargeld entwendet haben. Von einem auf den anderen Tag verschwand die Frau überstürzt, auch beim Prozess fehlte sie ...

Die Angeklagte war dem Prozess unentschuldigt ferngeblieben. Da sie aber zuvor bereits einvernommen werden konnte, war eine Verhandlung in Abwesenheit möglich. Im Vorfeld hatte sie erklärt, dass „immer das Pflegepersonal beschuldigt wird“, sie aber „nichts dafür kann“ und somit unschuldig sei.

Schlüssel für Tresor offenbar entwendet
Angeklagt waren Diebstähle im Zeitraum vom 25. Mai bis 30. Juni 2023. Die Frau war über eine Agentur nach Tirol gekommen. Immer wieder soll sie sich in einem Fall mit einem entwendeten Schüssel Zugang zu einem Tresor verschafft haben. 

Zwei einvernommene Zeugen zeichneten ein recht deutliches Bild. Die Frau eines mittlerweile verstorbenen Mannes, den die Angeklagte pflegte, berichtete, dass Schmuck im Wert von rund 6000 Euro „wegkam“. „Es kann nur sie gewesen sein, jemand anderer kommt nicht infrage“, sagte sie vor Richter Andreas Mair.

Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt.
Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt.(Bild: Christof Birbaumer)

„Plötzlich ist sie aufgebrochen ...“
Auch eine weitere Zeugin – die Tochter einer bestohlenen Gepflegten – berichtete Ähnliches. „Niemand sonst hatte Gelegenheit, an das Geld zu kommen“, sagte die Frau, bei der mehr als 15.000 Euro entwendet wurden. Auch sei die Pflegerin an diesem Tag „plötzlich aufgebrochen“ und auf Nimmerwiedersehen abgereist.

Letzterer Umstand war schließlich auch ein klares Indiz für Mair, dass die Angeklagte schuldig sei. „Diese Abreise legt die Täterschaft der Angeklagten mehr als nahe.“ Der Richter hielt die Schilderungen der Angehörigen für glaubwürdig.

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Die überstürzte Abreise legt die Täterschaft der Angeklagten mehr als nahe.

Richter Andreas Mair

Er verurteilte die Frau schließlich zu einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe von 4800 Euro, die allerdings kaum einzutreiben sind. Denn die Rumänin tauchte vermutlich ohne amtliche Meldung in Wien unter. Womöglich ist sie weiter als Altenpflegerin tätig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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