Steirer verurteilt

Mann zwang Mädchen via Web zu freizügigen Fotos

Web
02.12.2014 12:51
Ein Steirer ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht nicht rechtskräftig zu 28 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, weil er zahlreiche Mädchen zu freizügigen Fotos genötigt haben soll. Die Opfer hatte er auf einer Kontakt-Plattform im Internet kennengelernt. Das psychiatrische Gutachten bescheinigt dem Mann eine "Störung der Sexualpräferenz", daher wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Der Fall wurde bereits zum zweiten Mal verhandelt, vor ungefähr einem Jahr war der 31-Jährige zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Teil der Schuldsprüche wurde aber aufgehoben, und so musste nun ein zweiter Prozess durchgeführt werden. Diesmal aber ohne Zeugen, da der Angeklagte in allen Punkten geständig war. Er hatte die teilweise erst zwölf Jahre alten Mädchen über eine Kontaktplattform im Internet kennengelernt, und sie hatten ihm - ganz freiwillig zunächst - Fotos von sich in Unterwäsche geschickt.

Der Steirer drohte dann, diese samt der Telefonnummern der Jugendlichen zu veröffentlichen, sofern sie ihm nicht weitere Bilder schicken würden. Diesmal aber mit eindeutig sexuellen Handlungen, die er ihnen genau vorschrieb. Ein paar taten das auch, bei den meisten Opfern blieb es aber beim Nötigungsversuch.

"Habe kein einziges Foto hochgeladen"
"Er ist ein Voyeur, aber nur über das Internet, nicht einmal telefonisch", lautete der etwas zweifelhafte Verteidigungsversuch des Anwalts. Er betonte, sein Mandant habe keinesfalls "die Mädchen in ihrer Ehre" verletzen, sondern einfach nur neue Fotos haben wollen. "Ich habe aber kein einziges Foto hochgeladen", verteidigte sich der Beschuldigte, dem der psychiatrische Gutachter Manfred Waltzl nach wie vor eine Störung der Sexualpräferenz bescheinigte, die am besten in einer Anstalt therapiert werden sollte.

Der Schöffensenat entschied wesentlich milder als beim ersten Mal und möchte es bei einer unbedingten Haft von 28 Monaten belassen. Der Angeklagte nahm sofort an, doch dem Staatsanwalt war das zu wenig, er kündigte Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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