Der Verkäufer hatte nach Korrespondenz in Englisch eine Mitteilung erhalten, wonach die Kaufsumme überweisen worden sei. Daraufhin brachte er die Ware am 27. Oktober zur Post.
Am 10. November erhielt er - angeblich von dem Bezahlsystem - eine weitere Mitteilung: Der Käufer habe nur eine Summe von 700 Euro überweisen können, daher müssten 110 Euro vom Verkäufer zurücküberwiesen werden. Der junge Mann tat das und erhielt dafür eine Bestätigung per SMS.
Als der Bad Haller aber eine weitere Überweisungsaufforderung erhielt - diesmal in Höhe von 200 Euro -, wurde er stutzig. Er wandte sich an das Bezahlsystem, dem die Transaktionsnummer nicht bekannt war. Die Mails kamen, wie sich herausstellte, auch nicht von dem Unternehmen. Der Geschädigte erstattete Anzeige.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.