Nach Gerichtsurteil

Gemeinde muss Pachtdebatte nochmals behandeln

Niederösterreich
29.08.2026 11:00

Sie geben nicht auf – die Anrainer des „Dschungeldorf“-Ortsteils von St. Andrä-Wördern im Bezirk Tulln (Niederösterreich)! Die drei- bis vierfache Erhöhung der Pachtzinsen hatte nicht nur eine weitere Demonstration zur Folge. Auch das Gericht befasste sich mit einer Ablehnung eines Initiativantrags. Folge: Der Gemeinderat muss diesen wiederholen.

Nachdem ein Initiativantrag mit 271 Bürgerstimmen von ÖVP-Bürgermeisterin Susanna Kittinger abgewiesen worden war, ging man seitens der Bürgerinitiative vor den Kadi: Und das Landesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Ablehnung nicht rechtens war. Nun muss – dem Vernehmen nach am 28. September – der Punkt wieder behandelt werden.

Befürchtung, dass Erhöhung der Gemeinde auch privat „Schule macht“
Während bislang oft von „massiv erhöhtem Pachtzins“ die Rede war, wurde der Ton im Initiativantrag schon rauer: Die Maßnahmen würden bis zu „denkbarem Wucher“ im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches reichen, heißt es da. Rechtsanwalt Alexander Klauser (Knoezl Haugeneder Netal GmbH) erläutert eine weitere Folge der Maßnahmen (zwei- bis dreifache Erhöhungen): „Es wäre in der Folge damit zu rechnen, dass sich nur wohlhabende Menschen den Betrag leisten können.“

Ein Riesenproblem sei auch das Risiko eines „Nachzieh-Effekts“ von landwirtschaftlichen Eignern, die den Bescheid der Gemeinde auf privater Ebene sozusagen als Argument für selbst festgelegte Erhöhungen. „Das führt teilweise bis zur Existenzbedrohung. Man stelle sich vor, ein Pensionisten-Ehepaar muss plötzlich statt 2000 mehr als 8000 Euro bezahlen“

Stellungnahme blieb trotz Nachfrage aus
Das findet auch in der Beschwerde seinen Niederschlag: „Der Antrag betrifft nicht einzelne Pachtverträge, sondern die gesamte Pachtpolitik der Gemeinde“, heißt es. Bürgermeisterin Susanna Kittinger hat der „Krone“ am Freitagnachmittag eine Stellungnahme angekündigt, bis Redaktionsschluss kam aber keine Reaktion.

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