Um 9 Uhr hätte der Angeklagte (27) im Verhandlungssaal 201 des Salzburger Landesgerichtes zu seinem Prozess erscheinen sollen – doch der in Salzburg lebende Deutsche kam nicht. Dabei war er beim ersten Prozess da, bekam einen Freispruch. Doch das Höchstgericht hob das Urteil auf und ordnete eine Neudurchführung an.
Es war der 27. November 2025 auf dem Bahnsteig 6 im Salzburger Hauptbahnhof. Eine Menschenmenge hörte die Schreie des Deutschen: „Allahu Akbar! Ich habe eine Bombe!“ Dabei wedelte er mit einer Tasche, sagte auch noch: „Ihr werdet alle frei sein!“ Eine Augenzeugin machte ein Foto und rief die Polizei. Eine Bombe hatte der Mann nicht bei sich.
Wollte „irgendwie Angst machen“
Viereinhalb Monate später, Mitte März, saß der 27-Jährige mit Symptomen einer psychischen Störung vor einer Richterin des Landesgerichtes Salzburg und wurde dabei vom Vorwurf der qualifizierten gefährlichen Drohung freigesprochen. Er wollte niemanden bedrohen, sondern nur Aufmerksamkeit erregen, begründete das Gericht. Doch das Oberlandesgericht Linz hob die Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung an. Grund: „erhebliche Bedenken an der erstgerichtlichen Beweiswürdigung“.
Jetzt, beim neuen Gerichtstermin am Mittwoch, erschien der 27-Jährige nicht. Der Prozess wurde auf einen anderen Termin vertagt.
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