Skurril, aber wahr: Manche Sommerschuhe sind ausgerechnet nicht für große Hitze gemacht zu sein. Diese Erfahrung musste auch ein Niederösterreicher machen. Ersatz für seine verformten Badeschlapfen erhält er nicht.
Als Helmut P. seine durch die Hitze stark verformten Flipflops in jenem Geschäft reklamieren wollte, in dem er sie gekauft hatte, wurde seine Beschwerde abgewiesen. Die Begründung: Er habe die Schuhe zu lange großer Hitze ausgesetzt.
„Auf meinen Hinweis, dass es sich um keine Winterschuhe handelt und man mit Flipflops durchaus tagelang am Strand unterwegs sein kann, wurde nur lapidar entgegnet, dass das ja auf der Rechnung vermerkt sei“, erzählt Herr P.
Hinweis auf Rechnung
Wie wohl viele andere Kunden habe auch er die Rechnung nach dem Kauf nicht auf einen derartigen Hinweis überprüft. „Der Verkäufer hat mir dann sogar einen Beleg ausgedruckt, auf dem dieser Hinweis tatsächlich angeführt ist“, berichtet er.
Verständnis dafür hat Herr P. allerdings keines. „Ich habe andere Flipflops, darunter auch günstige Modelle von Strandverkäufern, die bei Hitze keinerlei Probleme machen.“
Der Hersteller reagiert nicht
Auf Anfrage der Ombudsfrau reagierte der Hersteller leider nicht. Schade – denn wohl die wenigsten Kunden rechnen damit, dass Badeschlapfen in der Sonne regelrecht „schmelzen“ können.
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