Spieler müssten zahlen

Bewerber gesucht: BSK-Chaos nimmt kein Ende

Der Sportplatz ist futsch, eine Drittliga-Lizenz für die kommende Saison wurde nicht erteilt – und dennoch plant der Bischofshofen Sportklub 1933 für die Zukunft. Mit kostenpflichtigen Probetrainings möchten die Bosse jetzt einen Kader für die erste Runde im ÖFB-Cup finden. Die Suche verläuft turbulent.

Die BSK-Causa ist die kurioseste und turbulenteste Angelegenheit des Jahres im Salzburger Amateurfußball. Zur Erinnerung: Der Bischofshofen Sportklub 1933 muss mit 30. Juni 2026 den städtischen Sportplatz verlassen, tags darauf zieht der Skiclub Bischofshofen mit seiner Fußballsparte ein. Diese nimmt am 2. Juli das Training auf.

Auf diesem Sportplatz zieht am 1. Juli der SC Bischofshofen ein.
Auf diesem Sportplatz zieht am 1. Juli der SC Bischofshofen ein.(Bild: Andreas Tröster)

Zudem bekam der BSK keine Lizenz für die kommende Saison und ist deshalb nur für einen einzigen Bewerb zugelassen: den ÖFB-Cup. 

Antreten im ÖFB-Cup überhaupt möglich?
Die Hoffnungen auf das große Los in der ersten Runde erfüllten sich mit dem Auswärtsgegner Dietach nicht. Die Frage, die sich beim Blick auf die Partie stellt, ist ohnehin: Kann der BSK überhaupt antreten? Schließlich sind mehrere Abgänge bereits offiziell, viele weitere werden noch folgen. 

Dem Aderlass will der Klub mit einer besonderen Maßnahme entgegenwirken. Mit Probetrainings von 1. bis 3. Juli will man nach neuen Spielern angeln. Das Ziel ist ein völlig neuer Kader. 

Als Unterkunft dient laut BSK-Anzeige ein Hotel in Werfenweng. Wo die Trainings, geschweige denn das für den Abschlusstag geplante Testspiel, stattfinden, war bis zuletzt unklar.

Mit dieser Anzeige hoffte der BSK, neue Spieler zu finden. Der Preis wurde später angepasst.
Mit dieser Anzeige hoffte der BSK, neue Spieler zu finden. Der Preis wurde später angepasst.(Bild: zVg)

Man suche „ehrgeizige Spieler auf jeder Position“, die bereit sind, auf Regionalliga-Niveau zu bestehen, heißt es in der Anzeige. Weiter: „Wir bauen einen kompletten Kader auf – rund zwei (Spieler, Anm.) pro Position – also zeigen Sie Ihr Bestes.“ Zusatz: „Ein gültiger EU-Pass ist Voraussetzung.“ Ebenfalls kurios: Neben persönlichen Daten müssen alle Interessenten auch das eigene „Transfermarkt-Profil“ angeben und Videoaufnahmen von sich selbst zur Einsicht hochladen. 

Teilnahmekosten und Stellungnahme wurden verändert
Ebenfalls kurios: Alle Bewerber müssen für die Teilnahme bezahlen. In einer offiziellen Anzeige war zunächst von 300 Euro die Rede. Am Montagabend wurde die Summe aber noch auf 200 Euro geändert. Diese Summe decke zwei Nächte mit Vollpension ab.

Dass man überhaupt Geld verlange, erklärte der BSK wie folgt:  „Einen ganzen Kader in zwei Wochen (bis 15. Juli, dem Ende des Transferfensters, Anm.) zu rekrutieren verursacht dem Verein echte Kosten, daher haben wir diese drei Trainingstage um eine einzige Gebühr herum aufgebaut — sie deckt Unterkunft, Vollpension sowie den Transport zu und von allen Trainings und Spielen über die drei Tage. Selbst damit macht der Verein einen Verlust.“

Pikant: Zunächst lautete die Stellungnahme völlig anders. Man gab sich siegessicher, dass der Einspruch gegen die Nicht-Erteilung der Lizenz erfolgreich würde. Zudem war die Rede davon, dass der Aufbau des Kaders „bewusst, mit einem klaren fußballerischen Plan und einem Trainer- und Analyse-Setup, das nur wenige Vereine auf diesem Niveau bieten können“ vonstattengehe. 

Deutlich abgeschwächte Version veröffentlicht
Beschlossen wurde die mittlerweile aktualisierte Mitteilung mit einem besonderen Schlusssatz: „Wenn das die Art von Herausforderung ist, für die Sie morgens aufstehen, würden wir uns freuen, Sie zu sehen.“

Davon war später nichts mehr zu lesen. „Wenn Sie glauben, unsere Anforderungen zu erfüllen und das richtige Niveau zu haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte lesen Sie diese Stellungnahme und füllen Sie anschließend das Formular aus — wer die Voraussetzungen erfüllt, wird zum Sichtungstraining eingeladen“, lautete die deutlich abgeschwächte Version. Und auch die Anmeldefrist wurde von 29. Juni auf 30. Juni geändert. 

Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert.

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