Seit nunmehr zwei Jahren kämpft Dotcom vor Gericht um die Rückgabe von beschlagnahmten Gütern und gegen eine Auslieferung an die USA, wo ihm ein Prozess wegen groß angelegter Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen droht.
Der juristische Kampf des gebürtigen Deutschen war in den vergangenen Jahren von Erfolgen und Misserfolgen gekennzeichnet, zuletzt hat er nun vor einem Berufungsgericht seiner Wahlheimat Neuseeland wieder einen Erfolg gefeiert.
Dotcom bekommt unverschlüsselte Daten zurück
Das Gericht hat entschieden, dass Dotcom Kopien jener Daten erhalten soll, welche die Polizei bei der Razzia auf seinem Anwesen Anfang 2012 beschlagnahmt hat. Dotcoms Forderung der Rückgabe seiner Daten war zuvor mit der Begründung abgelehnt worden, Teile der beschlagnahmten Daten seien verschlüsselt. Das Berufungsgericht hat nun entschieden, dass Dotcom zumindest Kopien jener Daten zurückbekommt, die unverschlüsselt vorliegen.
Gericht fordert Herausgabe von Passwörtern
Will er auch die verschlüsselten Daten zurück, muss er zuvor die Passwörter an die neuseeländische Justiz übergeben. Da die neuseeländischen Behörden zuvor bereits rechtswidrig Informationen und Daten an US-Ermittler weitergegeben haben, ist man bemüht, Dotcom nun die Sicherheit seiner Daten vor den US-Behörden zu versichern.
Der Plan der neuseeländischen Behörden sieht einem "Torrentfreak"-Bericht zufolge vor, dass Dotcom seine Passwörter zwei von offizieller Seite bevollmächtigten neuseeländischen Polizisten mitteilen soll, welche die verschlüsselten Informationen ausschließlich dem Gericht, nicht aber US-Ermittlern, zugänglich machen sollen. Ob Dotcom darauf einsteigen wird, ist noch unklar.
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