Mit Fünfer aufsteigen?

Wertvolle „Krone“-Tipps für die letzten Schultage

Tirol
15.06.2026 20:00
Porträt von Manfred Jordan
Von Manfred Jordan

Nur mehr wenige Schultage trennen Schülerinnen und Schüler vom Jahreszeugnis und den ersehnten Sommerferien. „Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan hat gute Tipps für die letzten Unterrichtsstunden.

Auch wenn die „Leistungsbatterie“ langsam leer wird, lohnt es sich, Restreserven zu mobilisieren. Denn eine Verbesserung der Jahresnote ist in vielen Fällen immer noch möglich. Etwa durch freiwillige Extraleistungen (aktive Mitarbeit, Stoffwiederholungen, Referate, etc.) und einer mündlichen Prüfung (§5-Prüfung), sofern dafür noch Zeit bleibt.

 Nun, warum sollte man diese Sonderanstrengung machen? Ein gutes Jahreszeugnis ist bei Schulwechsel vorteilhaft und könnte unter anderem bei Nachreihungen ausschlaggebend sein. Solche kommen immer wieder zum Schulende bzw. zu Schulbeginn im Herbst vor.

„Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan
„Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan(Bild: Johanna Birbaumer)

Ein weiterer Grund: Wenn in einem Fach ein unabwendbares Nicht genügend droht, ist man gut beraten, in den „Restfächern“ möglichst gute Noten zu erzielen. Warum? Weil es auch mit einem Nicht genügend die Aufstiegschance in die nächsthöhere Klasse gibt. Und zwar ohne Wiederholungsprüfung im Herbst. Denn die Klassenlehrpersonen stimmen in der Jahresnotenkonferenz darüber ab, ob man die so genannte „Aufstiegsklausel“ erhält oder nicht. Wenn ja, kann man ohne weitere Hürden im neuen Schuljahr die nächst höhere Klasse besuchen. Wie erreicht man aber diese Aufstiegsklausel? Was sind die Bedingungen für eine positive Konferenzentscheidung hierfür?

  • Erstens: Das vom Nicht genügend betroffene Fach wird auch in der nächst höheren Schulstufe weitergeführt.
  • Zweitens: Der betroffene Unterrichtsgegenstand muss im Vorjahr (oder in den vorherigen Schulstufen) positiv abgeschlossen worden sein.
  • Drittens: Die Klassenlehrer müssen zu einer positiven Leistungsprognose kommen. Konkret heißt das, dass die Klassenkonferenz in einer Zusammenschau positiv bewerten muss, dass der Schüler/die Schülerin genügend Lern- und Arbeitskapazitäten besitzt. Es muss davon ausgegangen werden, dass er/sie den neuen Stoff des nächst höheren Schuljahres bewältigt und die Lücken des vergangenen Jahres aufholen kann. In der Regel darf es sich daher in den restlichen Fächern um keinen oder mehrere so genannten „Wackelvierer“ handeln und die Gesamtbeurteilung darf nicht auf gravierende Lernschwächen hindeuten. Entschieden wird immer individuell. Im Falle eines Nicht genügend ist es also sinnvoll, sich in den Restfächern noch zu verbessern und damit die Chance auf die Aufstiegsklausel zu wahren.
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