Nur mehr wenige Schultage trennen Schülerinnen und Schüler vom Jahreszeugnis und den ersehnten Sommerferien. „Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan hat gute Tipps für die letzten Unterrichtsstunden.
Auch wenn die „Leistungsbatterie“ langsam leer wird, lohnt es sich, Restreserven zu mobilisieren. Denn eine Verbesserung der Jahresnote ist in vielen Fällen immer noch möglich. Etwa durch freiwillige Extraleistungen (aktive Mitarbeit, Stoffwiederholungen, Referate, etc.) und einer mündlichen Prüfung (§5-Prüfung), sofern dafür noch Zeit bleibt.
Nun, warum sollte man diese Sonderanstrengung machen? Ein gutes Jahreszeugnis ist bei Schulwechsel vorteilhaft und könnte unter anderem bei Nachreihungen ausschlaggebend sein. Solche kommen immer wieder zum Schulende bzw. zu Schulbeginn im Herbst vor.
Ein weiterer Grund: Wenn in einem Fach ein unabwendbares Nicht genügend droht, ist man gut beraten, in den „Restfächern“ möglichst gute Noten zu erzielen. Warum? Weil es auch mit einem Nicht genügend die Aufstiegschance in die nächsthöhere Klasse gibt. Und zwar ohne Wiederholungsprüfung im Herbst. Denn die Klassenlehrpersonen stimmen in der Jahresnotenkonferenz darüber ab, ob man die so genannte „Aufstiegsklausel“ erhält oder nicht. Wenn ja, kann man ohne weitere Hürden im neuen Schuljahr die nächst höhere Klasse besuchen. Wie erreicht man aber diese Aufstiegsklausel? Was sind die Bedingungen für eine positive Konferenzentscheidung hierfür?
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