Prozess um Nötigung

„Hamburger Jungs“ wollten in Tirol Geld eintreiben

Tirol
11.04.2026 07:00

In ungewöhnlicher Mission befanden sich zwei Männer (36 und 45 Jahre) aus Norddeutschland in Tirol. Sie wollten für eine Bekannte Schulden eintreiben und schreckten laut Anklage nicht vor derben Mitteln zurück. Am Freitag kam es nun zu einem Prozess wegen Nötigung.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft klang durchaus drastisch. Die beiden Hamburger sollen im Jänner des Vorjahres in der Tiroler Landeshauptstadt einem älteren Herrn nämlich gehörig gedroht haben. Sie haben ihr Opfer mutmaßlich an der Kleidung erfasst und sinngemäß geäußert, dass der Kofferraum ihres Autos groß genug für ihn sei. Dort liege zudem schon eine andere Person, zu der er sich gerne gesellen können, wenn er nicht zahle. All das verbunden noch mit der konkreten Ansage, dass sie ihn mitnehmen würden und ihn seine Verwandtschaft sodann auslösen könne.

„Nur unter Männern reden“
Vorwürfe, die die beiden Männer vor Richterin Helga Moser vehement abstritten. Man habe „nur helfen“ wollen, hieße es unisono. Jene Hilfe bestand darin, dass sie den Innsbrucker Kaffeehausbesitzer aufsuchten, der Schulden bei der Mutter einer Freundin von ihnen hatte. „Wir waren wegen eines Männerurlaubs ohnehin in Tirol“, gab der Erstangeklagte zu Protokoll. Sodann sei man einfach zu besagtem Mann gefahren und wollte schauen, „ob sich nicht etwas machen lässt“, meinte der Zweitangeklagte. Damit gemeint: Ob er nicht doch zahlen wolle, denn bisherige Versuche hätten „nicht funktioniert“. Die ergänzende Rechtfertigung: „Wir wollten mit ihm einfach nur unter Männern reden.“

Türsteher und Tätowierer – und durchaus zum Fürchten?
Dass sich der Mann von den beiden Hamburgern bedroht gefühlt habe, billigte ihm Moser dabei zu. „Sie sind schon Erscheinungen“, meinte sie in Richtung der beiden Angeklagten, beide glatzköpfig, schwerstens tätowiert und zudem mehrfach vorbestraft. Auch die berufliche Biografie der Männer ist nicht uninteressant: Der Erstangeklagte ist Ex-Türsteher, der Zweitangeklagte Inhaber eines Tattoo-Studios in der Hansestadt.

Für eine Verurteilung reichten Richterin Helga Moser die Fakten nicht.
Für eine Verurteilung reichten Richterin Helga Moser die Fakten nicht.(Bild: Christof Birbaumer)

Widersprüche des Opfers brachten Entlastung
Dennoch löste sich die Anklage im Laufe der Verhandlung regelrecht in Luft auf. Das vor allem auch deshalb, weil der als Zeuge einvernommene mutmaßlich Bedrohte sich bei seiner Aussage in Widersprüche verwickelte. Zudem sprach er nicht mehr von der Bedrohung wie angeklagt. „Sie haben gesagt, dass sie mich mitnehmen“, führte er lediglich aus. Wohin und weshalb, wisse er jedoch nicht.

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Wir waren wegen eines Männerurlaubs ohnehin in Tirol.

Der Erstangeklagte

Richterin Moser sprach die beiden Männer schließlich frei. „Das gibt alles viel zu wenig für einen Schuldspruch her“, argumentierte sie. Man könne lediglich darüber diskutieren, ob die beiden ihr mutmaßliches Opfer „gebeten oder aufgefordert“ hätten, zu bezahlen. Das aber liege „im Auge des Betrachters“ und sei letzten Endes nicht strafrechtlich relevant. Daher erfolgte ein Freispruch.

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