Bei einem 78-jährigen Steirer wurden Sex-Bilder mit minderjährigen Mädchen gefunden. Der Pensionist beruft sich auf einen Virus auf seinem Computer und will sich nicht erklären können, wie das Material bei ihm gelandet ist. Mitangeklagt ist unbefugter Waffenbesitz.
Dass der Pensionist eine Neigung zu deutlich jüngeren Frauen – oder wohl eher Mädchen – hat und sich gerne entsprechende Bilder im Internet anschaut und runterlädt, ist wohl unstrittig. Entgegen seiner Behauptung, er interessiere sich nur für „Mädchen 18 plus“, stießen Ermittler bei ihm aber auf Pornobilder mit Darstellungen Minderjähriger, teils unter 14 Jahren. Dafür stand der 78-Jährige am Freitag in Graz vor Gericht – zudem wegen zweier nicht registrierter Waffen, die neben legal besessenen Pistolen bei ihm gefunden wurden.
„Das sieht jeder Laie“
Sein Verteidiger stellte zunächst in den Raum, einen Anthropologen und Mediziner hinzuziehen zu wollen, um das Alter der Mädchen auf den Bildern festzustellen. Richterin Julia Riffel gewährte ihm und dem Angeklagten stattdessen eine halbe Stunde Zeit, um die Bilder im Akt noch einmal zu sichten und sich zu besinnen: „Da brauche ich keinen Sachverständigen, das sieht jeder Laie, dass das Minderjährige sind.“ Was wohl auch jeder Prozessbeobachter sofort unterschreiben würde.
Da sind eindeutig Bilder Minderjähriger unter 14 Jahren dabei. Das sieht jeder Laie, nur offensichtlich Sie nicht.

Julia Riffel, Richterin am Straflandesgericht Graz
Bild: Christian Jauschowetz
Der Angeklagte irritiert aber auch noch bei Vorhalt konkreter, überaus eindeutiger Bilder mit eigenwilligen Alterseinschätzungen: „Für mich sieht die wie 18 aus“ – oder: „Kann ich nicht beurteilen, kann ja auch KI-generiert sein“. Wie die Bilder auf seinen Laptop und weitere Datenträger gelangten, will er sich nicht erklären können, vielleicht liege es an einem Virus. „Ich habe jedenfalls nie gezielt nach Kinderpornos gesucht.“ Was die Richterin ob bei ihm festgestellter Suchbegriffe wie „child porn“ oder small girls“ eher nicht glauben will.
Angeklagter will Revolver zurück haben
Zu den Waffen: Den Revolver habe er in den 1980er-Jahren in Kanada legal erworben und nicht bedacht, ihn in Österreich zu registrieren. Für ein halbautomatisches Gewehr besaß er ein verbotenes Magazin. Hier zeigt der Pensionist deutlich mehr Einsicht als bei den Anklagepunkten zur Kinderpornografie. Was ihm hingegen widerstrebt, ist, dass sein Revolver konfisziert wurde. „Das ist ein Andenken an Kanada, kann ich den nicht wieder rauskaufen?“ – Nein, kann er nicht, wie ihm sowohl die Richterin als auch sein Anwalt erklären.
Urteil: acht Monate bedingte Haft und 7200 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig).
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