Vorösterliche Freude, Freund treffen, Familie besuchen... Dennoch gilt: Wer trinkt, fährt nicht, wer fährt, trinkt nicht. Diese Weisheit haben in der Nacht auf Karfreitag einige Fahrzeuglenker ignoriert.
Einen kärntenweiten Schwerpunkt gegen Alkohol und Drogen am Steuer hatte die Polizei unter der Leitung der Landesverkehrsabteilung in der Nacht auf Karfreitag durchgeführt. Das Ergebnis: 14 Führerscheine wurden Lenkern abgenommen, die unter Alkoholeinfluss standen, sieben Scheinen Fahrern, die Drogen konsumiert hatten.
Zehn Minderalkoholisierungen wurden festgestellt. Die gesetzlich festgelegten Alkoholgrenzwerte sind Höchstgrenzen; werden sie überschritten, macht man sich strafbar. Doch auch ein niedrigerer Alkoholgehalt oder etwaige Wechselwirkungen mit Medikamenten können dazu führen, dass jemand nicht mehr fahrtauglich ist. Fachlich spricht man dann von einer Minderalkoholisierung. Und auch da kann es Strafen geben.
248 Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrzeuggesetz wurden angezeigt, 283 Organmandate wegen Übertretungen eingehoben.
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