Gesetzliche Grundlage

Navigationsgeräte müssen Abfahrverbote anzeigen

Tirol
27.03.2026 07:00

Der Nationalrat hat einstimmig ein Gesetz beschlossen, welches Anbieter von Navigationsdiensten verpflichtet, zeitlich geltende Abfahrtssperren auf niederrangige Straßen verbindlich anzuzeigen und in ihren Routenberechnungen zu berücksichtigen. 

Diese Verbote gelten für den Durchreiseverkehr in der Hauptreisezeit, um Schleichwege und das Ausweichen in die Tiroler Dörfer wirksam zu unterbinden.

Wie notwendig diese Maßnahmen sind, zeigen die bisherigen Abweisungen. Seit 21. Dezember 2024 bis Mitte März 2026 wurden insgesamt rund 1,1 Millionen Fahrzeuge wieder auf die Durchzugsrouten zurückgewiesen, 575.000, also knapp die Hälfte davon allein im Bezirk Reutte. „In einigen Dörfern war kein Durchkommen mehr möglich. Diese Verbote mit den strengen Kontrollen und Zurückweisungen haben zumindest zu einer ersten Entlastung geführt. Trotzdem haben die Navigationsgeräte Alternative aufgezeigt und den Ausweichverkehr gezielt durch die Ortsgebiete gelenkt“, zeigte VP-Nationalrätin Margreth Falkner das Dilemma auf.

„Verstöße werden sanktioniert“
Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist damit jetzt Schluss. Navi-Anbieter werden in die Pflicht genommen, diese Sperren künftig verpflichtend anzuzeigen. Verstöße werden sanktioniert. Ziel ist eine weitere spürbare Entlastung der Tiroler Bevölkerung entlang der Transitrouten.

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Durch diese Informationen direkt in den Navi-Geräten verhindern wir Durchzugsverkehr durch unsere Gemeinden.

LH Anton Mattle 

„Diese Entscheidung ist eine Frage des Respekts gegenüber den Menschen, die entlang dieser Routen leben, arbeiten und wohnen. Es ist auch eine Frage der Sicherheit und Hoffnung auf mehr Lebensqualität“, betont Falkner.

Thema bei Regierungsverhandlungen 
Zufrieden zeigte sich auch LH Anton Mattle. Als einziger Landeshauptmann hatte er sich direkt an den Regierungsverhandlungen in Wien beteiligt und trat als Verhandlungsführer in der Gruppe Verkehr auf.  „Navigationsdienste müssen künftig unsere Abfahrverbote anzeigen und berücksichtigen. Damit ist ein weiterer Punkt, den ich in das Regierungsprogramm verhandelt habe, erfüllt. Durch diese Informationen direkt in den Navi-Geräten verhindern wir Durchzugsverkehr durch unsere Gemeinden“, begrüßt LH Mattle den Beschluss im Nationalrat. 

Verkehrslandesrat bei Verkehrsminister
„Ich habe mich seit Beginn meiner Tätigkeit als Verkehrslandesrat intensiv dafür eingesetzt, dass es für Anbieter von Navigationssoftware verpflichtend ist, unsere Fahrverbote am niederrangigen Straßennetz zu berücksichtigen“, betonte Verkehrs-LR René Zumtobel. „Bundesminister Hanke hat meinen Vorschlag unterstützt und die gesetzliche Grundlage für diese Verpflichtung geschaffen. Dadurch werden Ausweichstraßen erst gar nicht mehr als Alternativrouten zur Hauptverkehrsachse am Navi angezeigt, wodurch die Durchreisenden nicht blindlings auf Feld- und Forstwege oder kleine Gemeindestraßen geschickt werden, um einen Stau auf der Hauptreiseroute zu umfahren.“

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