Als „klar angegriffener Staat“ hat der Iran nach Einschätzung des österreichischen Völkerrechtsexperten Manfred Nowak das Recht, US-Militärbasen und israelische Ziele anzugreifen.
Die Situation sei ähnlich gelagert wie im Fall der Ukraine, die sich nach dem russischen Angriff ebenfalls auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta berufen könne, erläuterte Nowak. Hingegen seien die Schläge der USA und Israels am Wochenende eine klare Verletzung des Gewaltverbots der UNO-Charta gewesen. Ein Präventivschlag sei allenfalls gerechtfertigt, wenn vom feindlichen Land schon Truppen an der Grenze zusammengezogen worden seien. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.
Trump mit ähnlichen Argumenten wie Putin
„Es gab keine wie auch immer geartete Angriffshandlung (des Iran, Anm.) auf die USA und Israel,“ Die Argumentation der USA und Israel sei somit ebenso „an den Haaren herbeigezogen“ gewesen wie die Aussage von Kreml-Chef Wladimir Putin, der vor der Invasion in der Ukraine gesagt habe, „er muss sich gegen einen Völkermord in der Ukraine verteidigen“, führt der österreichische Menschenrechtsanwalt in einem Interview mit der APA weiter aus.
Die massive Unterdrückung der Opposition im Iran hätte „natürlich“ ein Anlass für eine vom UNO-Sicherheitsrat autorisierte Militäraktion im Rahmen der „Responsibility to Protect“ (Verantwortung zum Schutz) sein können, betonte Nowak. Das iranische Regime zähle nämlich zu den größten Menschenrechtsverletzern der Welt. Doch in diesem Zusammenhang habe der Sicherheitsrat versagt.

„Geburtsfehler“ der Vereinten Nationen
Nowak verwies diesbezüglich auf den „Geburtsfehler“ der Vereinten Nationen, nämlich das Vetorecht einzelner Staaten. Dieses gehörte schon „längst abgeschafft“ und der Kreis der ständigen Mitglieder des mächtigsten UNO-Gremiums erweitert. Zudem seien Bestimmungen der UNO-Charta noch nicht umgesetzt. So gebe es 80 Jahre nach der Gründung der Vereinten Nationen immer noch „keine stehenden UNO-Truppen“, obwohl diese in der Satzung vorgesehen seien.
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