Mit 132 km/h bretterte eine junge Kärntnerin durch das Stadtgebiet von St. Veit und baute einen verheerenden Unfall mit zwei Schwerverletzten – doch Cannabis war nicht dran schuld, bestätigte Psychiater, der den Auftrag hatte, den Drogenkonsum mit einer Alkoholisierung zu vergleichen. Das Ergebnis überrascht!
Fast ein Jahr ist es nun schon her, dass sich das Leben zweier junger Verkehrsteilnehmer verändert hat: Eine damals 24-jährige krachte auf der Villacher Straße in St. Veit mit ihrem Wagen zunächst in eine Verkehrsinsel, dann gegen den entgegenkommenden Wagen eines 27-Jährigen. Beide wurden schwer verletzt.
Die Unfallursache führte zur Anklage gegen die Frau: Die ehemalige Rettungssanitäterin war nicht nur mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs – laut Anklage 132 km/h – sondern soll auch unter Drogeneinfluss gestanden sein. „Ja, ich hatte zuvor einen Joint geraucht“, erklärt sie, warum der Drogenschnelltest angeschlagen hatte.
Aber was bedeutet das konkret? Richterin Sabine Götz beauftragte Gerichtspsychiater Walter Wagner damit, aufzuschlüsseln, wie der nachgewiesene Cannabiskonsum etwa mit einer Alkoholisierung verglichen werden kann.
Und das Ergebnis überrascht: „Wir reden von einem Äquivalent von 0,2 Promille“, so Götz. „Also keine Beeinträchtigung beim Lenken.“
Damit fällt auch das Urteil viel milder aus – drei Monate bedingte Haft und 200 Tagessätze zur Mindeststrafe von vier Euro, da die Angeklagte seit dem Unfall nicht arbeiten kann und bereits 20 Operationen hinter sich hat. „Danke“, sagt sie und erklärt mit Verteidiger Sandro Benedikt Rechtsmittelverzicht, während Staatsanwältin Krenare Fida keine Erklärung abgab.
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