Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter 46-jähriger Frühpensionist musste sich am Mittwoch einmal mehr vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Opfer seiner Stalkingexzesse war seine Ex-Gattin.
Schon vor Jahren sah sich der Angeklagte wiederholt mit Betretungsverboten konfrontiert. Diesmal ging es um einen Vorfall aus dem Sommer 2024: Innerhalb von neun Tagen soll der Mann seine Ex-Frau 188 Mal angerufen oder ihr Nachrichten geschickt haben. Laut Staatsanwaltschaft geschah das im Zustand starker Berauschung. Deshalb beantragte die Anklage die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher.
Verteidiger: „Therapie ist zielführender als Haft!“
Verteidiger Nicolas Stieger hielt dagegen: Sein Mandant wolle freiwillig eine stationäre Therapie im Suchtkrankenhaus Maria Ebene antreten: „Eine Einweisung ist aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig. Therapie ist zielführender als Haft!“
Der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller berichtete vor Gericht von langjährigem Konsum von Alkohol, Benzodiazepinen und Cannabis des Angeklagten. Die Zurechnungsfähigkeit sei „eingeschränkt, aber nicht aufgehoben“ gewesen. Von einer sogenannten Rauschtat könne daher keine Rede sein. Haller empfahl eine mindestens viermonatige stationäre Therapie mit anschließender Betreuung und regelmäßigen Kontrollen.
Opfer leidet bis heute
Die 44-jährige Ex-Frau wurde getrennt vom Angeklagten befragt. Seit dem Vorfall sei zwar kein weiterer Kontakt erfolgt, doch die Folgen seien spürbar. Sie leide an Angstzuständen, Panikattacken und Schlafstörungen und befinde sich in psychologischer Behandlung. Richter Theo Rümmele verurteilte den Mann schließlich wegen versuchter beharrlicher Verfolgung zu vier Monaten bedingter Haft. Eine frühere bedingte Strafe wurde nicht widerrufen, die Probezeit jedoch auf fünf Jahre verlängert. Zusätzlich ordnete das Gericht eine stationäre Suchttherapie sowie ambulante Nachbetreuung an. Der Ex-Frau wurden 500 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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