Ein amtsbekannter Neonazi (41) aus Pinsdorf wurde nun von einem Welser Schwurgericht zu einem Jahr Haft bedingt und 2400 Euro Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Eine erst kürzlich ausgesprochene Haft gegen den Mann wegen Körperverletzung ist hingegen noch nicht rechtskräftig.
Es waren Ermittlungen im Suchtgiftmilieu, die Polizisten vor mehr als einem Jahr auf die Spur des 41-Jährigen aus Pinsdorf gebracht hatten. Am 3. Februar 2025 gab es zwei Hausdurchsuchungen an einer Wohn- und einer Firmenadresse. Dabei waren neben Suchtgiftutensilien auch mehrere Waffen, Kriegsmaterial und NS-Devotionalien sichergestellt worden.
Bereits ein Waffenverbot verhängt
Diese konnten dem Verdächtigen zugeordnet werden, über den bereits ein Waffenverbot verhängt worden war. Aus Angst vor einer etwaigen Hausdurchsuchung soll der Mann vorsorglich NS-Devotionalien bei einer befreundeten Frau (39) und einem Bekannten (46) deponiert haben. Unter anderem besaß er Weinflaschen, auf deren Etiketten die Aufschrift Adolf Hitler sowie Reichsadler und Hakenkreuze zu sehen waren.
Entschärfungsdienst musste kommen
Bei den Hausdurchsuchungen fanden Polizisten unter anderem drei Gewehre und zwei Pistolen sowie Teile einer MP 40. Besonders brisant war die Sicherstellung zweier scharfer Panzergranaten aus dem Zweiten Weltkrieg.
Der Entschärfungsdienst des Innenministeriums musste beigezogen werden. Aufgrund der bedingten Transportfähigkeit der Kriegsrelikte wurden diese in einem nahe gelegenen Steinbruch gesprengt.
Sieben einschlägige Vorstrafen
Der 41-Jährige musste sich nun im Landesgericht Wels wegen NS-Wiederbetätigung und Waffenvergehen verantworten. Das Schwurgericht sprach den Mann – er hatte bereits sieben einschlägige Vorstrafen – schuldig. Er wurde zu einem Jahr bedingter Haft und 2400 Euro Geldstrafe verurteilt – rechtskräftig.
Erst kürzlich war der Mann auch wegen schwerer Körperverletzung zu 20 Monaten Haft (sechs davon unbedingt) verdonnert worden. Er soll im Juni in Gmunden einen Mann grundlos mit Fäusten und Tritten traktiert und verletzt haben. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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