FPÖ-Strafanzeige

Sexplakat “überschreitet Grenzen des Strafrechts”

Österreich
20.05.2014 13:08
Die Protestwelle gegen das Transgender-Plakat des Künstlers David LaChapelle rollt weiter durch das Land: Die FPÖ hat wegen des umstrittenen Werbesujets nun Strafanzeige erstattet. FP-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller, die schon früher ihre Ablehnung von Ehe und Adoptionsrecht für Homosexuelle betont hatte, sieht in dem Plakat einen Verstoß gegen das Pornografiegesetz. Die Sachverhaltsdarstellung sei am Weg zur Staatsanwaltschaft, hieß es am Dienstag.

"Das Transgender-Plakat für den 'Life Ball' überschreitet nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks - über den man vielleicht noch streiten könnte -, sondern offenbar auch die Grenzen des Strafrechts", erklärte Kitzmüller, die die Anzeige gemeinsam mit dem Linzer FPÖ-Stadtparteiobmann Detlef Wimmer einbrachte.

FPÖ: "Werbung für 'Transgender-Hype' kommt nicht in Frage"
Das umstrittene Werbesujet, mit dem neben dem "Life Ball" eine Kunstausstellung beworben wird, zeigt Model Carmen Carrera nackt inmitten einer Gartenszenerie - in beiden Geschlechtern: einmal weiblich, einmal männlich. Den beiden FPÖ-Politikern zufolge handelt es sich dabei um "eine sittliche Entgleisung, die wir als Befürworter eines traditionellen Familienbildes zutiefst ablehnen". Sie stellten in einer Aussendung klar: "Die sexuelle Orientierung ist Privatsache; genau deshalb kommt für uns die - auch aus Steuergeldern finanzierte - Werbung für einen 'Transgender-Hype' nicht in Frage."

Über die politische Komponente hinaus würden zudem unzählige Kinder und Jugendliche mit "nackten Tatsachen" zwangsbeglückt, während man sonst - teilweise scheinheilig - über Jugendschutz in Fernsehen und Internet diskutiere, so der Vorwurf der Freiheitlichen. "Diese sittliche Gefährdung samt Irreleitung des Geschlechtstriebes soll umgehend freiwillig entfernt oder sonst durch Staatsanwalt und Gericht geahndet werden."

Freiheitliche berufen sich auf Pornografiegesetz
Kitzmüller beruft sich bei ihrer Anzeige auf Paragraf 2 des Pornografiegesetzes: Dieser besagt, dass jeder zu bestrafen ist, der "eine pornografische Schrift, Abbildung oder sonstige Darstellung, die geeignet ist, die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes zu gefährden, oder einen solchen Film oder Schallträger einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt anbietet oder überlässt".

Des Vergehens macht sich dem Gesetzesparagrafen zufolge besonders schuldig, wer eine solche Abbildung wissentlich "auf eine Art ausstellt, aushängt, anschlägt oder sonst verbreitet, dass dadurch der anstößige Inhalt auch einem größeren Kreis von Personen unter 16 Jahren zugänglich wird" (Paragraf 2b). Diesen Tatbestand sehen die Freiheitlichen durch die Verantwortlichen der Plakataktion erfüllt.

Empörte Postings, Beschwerden beim Werberat
Die Geschichte um das umstrittene Plakat ist mit der Strafanzeige jedenfalls um ein Kapitel reicher geworden. Neben zahlreichen Unmutsbekundungen in den Foren von krone.at und anderer österreichischer Medien sowie einer Schmieraktion - viele der Plakate wurden von empörten Bürgern "umgestaltet" - sah sich auchder Österreichische Werberat mit einer Flut an Beschwerden konfrontiert (siehe Story in der Infobox): "Ich finde das Plakat mit einer Frau mit Penis anstößig, obszön", hieß es etwa in einer Einsendung. Auch hier sehen viele Menschen das "Kindeswohl" gefährdet.

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