Konzerne in der Kritik

Härtere Strafen für Preis-Trickserei bei Tampons

Innenpolitik
23.01.2026 13:51

Seit 1. Jänner 2026 sind Menstruationsprodukte in Österreich von der Mehrwertsteuer befreit. Die Maßnahme soll Frauen finanziell entlasten. Doch eine aktuelle Preisbeobachtung zeigt: Nicht alle Handelsketten geben diese Steuerbefreiung an die Konsumenten weiter – und handeln damit gesetzeswidrig. Die Regierung kündigt deshalb höhere Strafen an.

Von der Arbeiterkammer Oberösterreich wurden die Preise von Tampons und Binden bei sechs großen Händlern untersucht – darunter Spar, BIPA, Billa, dm, Müller und Hofer. Das Ergebnis: Während einzelne Händler die Preise wie vorgesehen senkten, zeigten sich bei anderen deutliche Auffälligkeiten.

„Spar, dm und Müller zeigen, wie es richtig geht: Sie haben die Preise auf Tampons und Binden deutlich gesenkt – und damit das gemacht, was Gesetz und Anstand verlangen“, hält die Arbeiterkammer fest. 

Steuerbedingte Preisvorteile müssen weitergegeben werden
Andere Unternehmen haben die Steuersenkung nicht weitergegeben. So wurden laut AK im Jahr 2025 bei vier von acht beobachteten Produkten die Preise mindestens einmal erhöht. Zwar gab es Ende Dezember Aktionspreise, diese seien im Jänner jedoch wieder angehoben worden. „Das widerspricht klar § 7 des Preisgesetzes, der vorschreibt, dass steuerbedingte Preisvorteile weitergegeben werden müssen“, so die AK.

Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner zeigt sich empört: „Wer die Steuerbefreiung auf Frauenhygieneprodukte nicht weitergibt, bereichert sich auf Kosten von Frauen. Punkt. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um die Teuerung abzufedern und nicht, um Konzerngewinne zu steigern.“ Frauenhygiene sei Grundversorgung: „Wer diese Entlastung einbehält, handelt unsolidarisch und verschärft soziale Ungleichheit. Das werden wir nicht zulassen und wir bereiten bereits gesetzliche Schritte vor.“

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig will die Strafen für illegale Preisgestaltung ...
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig will die Strafen für illegale Preisgestaltung erhöhen.(Bild: APA/MAX SLOVENCIK)

Auch die Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig reagierte mit deutlichen Worten: „Die Mehrwertsteuer-Senkung muss bei den Menschen ankommen – und nicht in der Bilanz einzelner Händler verschwinden. Der Staat verzichtet bewusst auf Einnahmen, um Frauen finanziell zu entlasten – und einige Händler nützen das schamlos für Extra-Profite. Das ist unanständig, unsozial und gehört abgestellt“, kritisiert sie.

„Bereicherung an Steuerentlastungen ist tabu“
Derzeit liege die Höchststrafe für Verstöße gegen das Preisgesetz bei lediglich 3630 Euro. „Wer sich an Steuerentlastungen bereichert, macht Kassa auf Kosten der Konsumentinnen – und zahlt im schlimmsten Fall ein paar Tausend Euro. Das ist kein Risiko, das ist ein Geschäftsmodell“, so Königsberger-Ludwig, die dieses „Modell“ nun abdrehen will.

Höhere Strafen, bevor gesamtes Entlastungspaket in Kraft tritt
„Wir werden den Strafrahmen erhöhen, die Kontrollen verschärfen – und Null Toleranz zeigen gegenüber jenen, die das Vertrauen der Menschen ausnutzen“, kündigt die Staatssekretärin an, die zudem die Bundeswettbewerbsbehörde einschalten will. Im Sommer soll das gesamte Maßnahmenpaket zur Mehrwertsteuer-Senkung in Kraft treten. Die Bundesregierung hält fest: Viele Händler hätten korrekt gehandelt – doch für schwarze Schafe sollen sich unfaire Preisstrategien künftig nicht mehr lohnen. Königsberger-Ludwig: „Wir sorgen dafür, dass sich unfaire Preisgestaltung nicht mehr lohnt. Punkt.“

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