Tief klaffende Wunde

15-cm-Halsschnitt nicht als Mordversuch angeklagt

Gericht
26.01.2026 21:00

Ein junger Mann stach im niederösterreichischen Bruck an der Leitha einem 17-Jährigen mit einer Glasscherbe in den Hals und das Gesicht. Die Anklageschrift sorgt in Juristenkreisen für Verwunderung. 

Das Bild dieser Schnittverletzung ist nichts für schwache Nerven. Eine tief klaffende Wunde, die von knapp unter dem Ohr bis weit in den Nacken ragt, 15 Zentimeter lang. „Die Halsschlagader wurde um ca. einen Zentimeter verfehlt“, heißt es in der Anklageschrift um die Tat vom 25. Oktober 2025 bei einem Jugendtreffpunkt in Bruck an der Leiha (NÖ). Dazu kommt eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde an der linken Schläfe.

Zwölf Zeugen beim Prozess am Donnerstag
Auf einem Parkplatz waren ein 22-Jähriger und ein 17-Jähriger in einen heftigen Streit geraten. Der Ältere griff laut Staatsanwaltschaft Korneuburg plötzlich zur Scherbe einer Glasflasche und schnitt den Jugendlichen damit. Anschließend soll er auch noch versucht haben, die Schwester des Opfers, die ihren Bruder helfen wollte, durch Schläge zu verletzen.

Zitat Icon

Die Halsschlagader wurde um circa einen Zentimeter verfehlt.

Die Anklägerin

„Keine unmittelbare Lebensgefahr“
Was selbst erfahrene Juristen überrascht: Trotz der Horror-Verletzung am Hals ist in dem Fall kein Mordversuch angeklagt. Der Mann muss sich „nur“ wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und Verleumdung (weil er einen Polizisten falsch beschuldigt habe) verantworten – Strafrahmen ein bis zehn Jahre Haft. Wird spannend, ob es in der Verhandlung vor dem Schöffensenat am 29. Jänner im Landesgericht Korneuburg dabei bleibt.

Laut Gutachter war keine unmittelbare Lebensgefahr gegeben. Dass dies bei einem Halsschnitt auch anders sein kann, ist aber selbstredend.

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