Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist erfolgreich gegen Zalando vor Gericht gezogen. Hintergrund waren Einschränkungen des deutschen Online-Modehändlers bei Gutscheinen: Sie galten nur fünf Jahre und nur für bestimmte Waren. Das Oberlandesgericht Wien befand die entsprechenden Klauseln für unzulässig.
Laut den Konsumentenschützern hatten Gerichte bisher eine Frist von drei Jahren als unzulässig angesehen. Im Urteil des Oberlandesgerichts Wien sei nun erstmals eine Klausel mit fünfjähriger Befristung als unzulässig erkannt worden.
Auch eine Klausel, wonach Zalando-Gutscheine bei einem Kauf nur bis zu einem Wert von 200 Euro eingelöst werden können, hielt das Gericht für nicht gerechtfertigt, weil dieser Betrag oft unter den üblichen Bestellsummen liege.
Zalando wurde den Konsumentenschützern zufolge verpflichtet, die Verwendung dieser Klauseln in Zukunft zu unterlassen. Das Unternehmen habe seine Geschäftsbedingungen bereits entsprechend angepasst.
„Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Umso wichtiger ist es, dass sie ohne unnötige Hürden eingelöst werden können“, so AK-OÖ-Chef Andreas Stangl.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.