Polizei gegen Pilz: Im Wiener Landesgericht wird seit Monaten wegen des Buches von Ex-Grünen-Politiker Peter Pilz rund um den Tod des ehemaligen Sektionschefs Christian Pilnacek gestritten. Das Gericht entscheidet nun, Pilz bezichtigte Bundespolizeidirektor Takacs und Co. des Amtsmissbrauchs. Das Buch wird eingestampft – nicht rechtskräftig.
Seit Juni wird im Wiener Landesgericht heftig gestritten. Es geht um das umstrittene Buch „Pilnacek – der Tod des Sektionschefs“, verfasst von Journalist und Aufdecker Peter Pilz. Seine Mission: Er wollte mutmaßliche Schlampereien und Ungereimtheit bei den Ermittlungen rund um das Ableben von Christian Pilnacek aufzeigen. Und nahm sich kein Blatt vor den Mund.
Forderung: Buch vom Markt
Namhaft gemachte Polizeibeamte – darunter auch der Bundespolizeidirektor Michael Takacs – sehen darin einen klaren Fall von übler Nachrede. Pilz hätte ihnen in seinem Buch Amtsmissbrauch unterstellt. Takacs forderte schon vor dem Medienprozess, dass das Buch vom Markt genommen wird.
„Meiner Meinung nach deutet alles, was ich herausgefunden habe, auf eine Vertuschung hin“, sagte Peter Pilz am ersten Verhandlungstag im Wiener Landl. Also versucht man möglichst viel Licht in die Sache zu schaffen – soweit es in einem Medienprozess eben möglich ist. Es wurden an einer Vielzahl von Verhandlungstagen Zeugen befragt.
Laptop, Handy und mehr
Es geht um den Laptop von Pilnacek, der erst spät der Polizei übergeben wurde. Und um das Handy des verstorbenen Sektionschefs, das seine Witwe angeblich mit einem Bunsenbrenner zerstört haben soll. Auch der fehlende Obduktionsbericht ist Thema. Der ehemalige Politiker Peter Pilz stellt bekannterweise öffentlich infrage, ob Pilnacek im Oktober 2023 tatsächlich Suizid begangen hat.
Bereits eine Verurteilung
Der Klägervertreter Peter Zöchbauer bringt gegen Pilz vor: „Er hat einen Mord erfunden. Da braucht man jetzt Leute, die an dem Skandal beteiligt sind. Diese Geschichte ist eine einzige Erfindung.“ Medienrechtliche Erfolge erzielte man bereits im Namen von Chefermittler Hannes Fellner. Die Plattform „zackzack.at“ muss dem Beamten nicht rechtskräftig 8000 Euro zahlen. Dabei geht es jedoch um einen Artikel, nicht um das Buch.
Buch muss vom Markt
Im Wiener Landl wird nun am Nachmittag nicht rechtskräftig entschieden: Auch das Buch erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede. „Pilnacek – der Tod des Sektionschefs“ wird laut Urteil eingezogen. Den Klägern muss der Betreiber von „ZackZack“ 57.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Was an einer allfälligen schlampigen Ermittlungsarbeit oder gar schlimmerem dran sein könnte, wird in knapp einem Monat in einem parlamentarischen U-Ausschuss versucht zu klären. Dementsprechend groß ist auch das Medieninteresse an dem Prozess.
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