Das Land Burgenland und die Burgenland Energie werden eine gerechte, gleichmäßige Verteilung von Netzkosten für den notwendigen Erzeugungsausbau vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) einklagen. Laut Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) biete das neue Strommarktgesetz biete in dieser Hinsicht „keine faire Lösung“.
Die Klage wird derzeit erarbeitet und soll in den nächsten Wochen eingebracht werden. Doskozil argumentiert, dass die Netzkostenverteilung für die Menschen in der Ostregion nicht akzeptabel sei. Laut Burgenland-Energie-Vorstandschef Stephan Sharma müssten nämlich Burgenländer beim Anschluss eines Wasserkraftwerks in Tirol über das Übertragungsnetz mitzahlen, die Tiroler im Gegenzug beim Anschluss eines Windparks aber nicht. Für ihn wäre es „logisch, dass die Kosten für ein Netz, das ganz Österreich dient, österreichweit verteilt werden“.
Vizelandeschefin Anja Haider-Wallner (Grüne), deren Partei das Strommarktgesetz im Bund mitträgt, hob positiv hervor, dass die ursprünglich geplanten Einspeiseentgelte für Private wegfallen. Aber: „Leider war die Regierung nicht dazu zu bewegen, eine faire Verteilung der Netzkosten für den gesamten Ausbau anzugehen.“
Grundsätzliches Ziel müsse eine anhaltende Senkung der Netzkosten für alle Österreicher sein, betonten Doskozil und Haider-Wallner. Es gehe darum, die Menschen nachhaltig und spürbar zu entlasten.
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