Es ist ein Fall, der für Aufsehen sorgt. Im „akuten Wahn“ schnitt eine 29-Jährige letzten November in Wien-Favoriten ihrem vierjährigen Sohn die Kehle durch. Im Juni wurde sie nach dem ersten Verhandlungstag enthaftet und in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht. Am Dienstag das endgültige Urteil: Die Frau bleibt bedingt eingewiesen – muss also weder ins Gefängnis noch in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Wie es dazu kommen kann.
Zum Tatzeitpunkt war die junge Frau unzurechnungsfähig. Gutachter stellten bei ihr eine psychotische Entwicklung fest, die, laut Gerichtspsychiater Peter Hofmann innerhalb sehr kurzer Zeit explodiert sei: „Es war ein sehr spezieller, fulminanter Verlauf der Schizophrenie-Erkrankung.“ Die Krankheit sei zwar in der Regel lebensbegleitend, allerdings gäbe es mit Einnahme der Medikation grundsätzlich eine günstige Prognose.
Es war ein sehr spezieller, fulminanter Verlauf der Schizophrenie-Erkrankung.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann
Bild: Groh Klemens
Laut Statistik sei die Gefahr recht gering, dass Menschen, die eine derartige Tat begehen, rückfällig werden. Aber: „Es kann sich aber eine Wahnwelt entwickeln, in der sie wieder solche Straftaten begehen kann. Die Statistik nimmt nicht die Verantwortung am Einzelfall“, ergänzt Hofmann im Landl.
Sie braucht Observanz, dass die Medikation greift und eine strukturierte Nachbetreuungssituation.

Gerichtsutachterin Sigrun Roßmanith
Bild: Imre Antal
Sogar Freilassung ohne Weisungen stand im Raum
Deshalb empfiehlt er die Unterbringung der Frau – die sogar völlig freigegangen wäre, wenn diese Gefährlichkeit nicht gegeben wäre. Solch eine Freilassung ohne Weisungen stand nach der ersten Verhandlung im Raum, nachdem Psychiaterin Sigrun Roßmanith ihr Gutachten missverständlich vorgetragen hatte. Am Dienstag stellt auch sie klar: „Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass in absehbarer Zukunft wieder eine schwere Straftat erfolgt. Sie braucht Observanz, dass die Medikation greift und eine strukturierte Nachbetreuungssituation.“ Nachdem das bedingte Setting in einer Wohngemeinschaft sich bereits etabliert habe, spricht sich auch Hofmann für die Fortsetzung der bisherigen Struktur aus.
Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Stefan Apostol folgte schließlich diesen Empfehlungen und setzte den Maßnahmenvollzug auf Bewährung aus. Die 29-Jährige wird stationär in der Einrichtung leben – die Wienerin muss also weder in Haft, noch ins Gefängnis. Dafür gibt es jede Menge Auflagen, die sie erfüllen muss. Etwa, dass sie weiter ihre Medikamente nehmen und ihre psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen fortsetzen muss. Zudem wird Bewährungshilfe angeordnet.
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