Ein 52-jähriger Landwirt aus dem Raum Feldkirch ist am Dienstag vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden. Tierschützer hatten den Mann angezeigt, nachdem sie zwei unterernährte und dehydrierte Katzenbabys auf seinem Hof gefunden hatten.
Im Verhandlungssaal 30 des Landesgerichts Feldkirch lag am Dienstag eine spürbare Anspannung in der Luft. Zu Unrecht fühlte sich der wegen Tierquälerei angezeigte Landwirt vor Gericht gezerrt. Hintergrund der Verhandlung war der Tod zweier Babykatzen. Diese waren im Oktober qualvoll verhungert. „Ich habe einen Vorzeigebetrieb. Da können Sie meinen Tierarzt fragen“, erklärte der Beschuldigte sichtlich aufgewühlt. Die Katzen seien gar nicht seine gewesen.
Freispruch „im Zweifel“
Tierschützer hatten die stark geschwächten und verwahrlosten Samtpfoten nahe dem Stall entdeckt. Als sie den Bauer zur Rede stellten, soll dieser sehr forsch reagiert und zu den beiden Retterinnen gemeint haben: „Das ist der Lauf der Dinge und nichts anderes als eine natürliche Auslese.“ Auch die Tierärztin konnte das Leben der Kätzchen nicht mehr retten. So blieb am Ende ein bitteres Gefühl – und ein Freispruch „im Zweifel“. Richter Johannes Reheis fand in seiner Begründung ernste Worte: „Es ist tragisch, dass die zwei Babykatzen verhungert sind. Aber strafrechtlich ist der Fall nicht eindeutig.“
Urteil noch nicht rechtskräftig
Letztlich konnte nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass der Landwirt auch tatsächlich der Tierhalter war. Es hätte sich auch um streunende Katzen handeln können, die sich lediglich auf seinem Hof aufgehalten haben. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sah das freilich anders. Sie warf dem Mann vor, „als Tierhalter eine Mutterkatze und deren zwei Katzenjungen nicht gefüttert“ und damit den Tod der Jungtiere verursacht zu haben. Staatsanwalt Marco Mazzia nahm drei Tage Bedenkzeit – das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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