Bittere Bescherung

Benko bleibt auch zu Weihnachten hinter Gittern

Tirol
23.12.2025 11:44

Obwohl seine Verteidiger zuletzt hoffnungsfroh waren, kommt der Immobilienjongleur René Benko doch nicht zu Weihnachten aus dem Gefängnis. Seine U-Haft wurde am Dienstag um bis zu zwei Monate verlängert. Laut der zuständigen Richterin bestehe weiterhin Tatbegehungsgefahr.

Bereits im letzten U-Haftbeschluss vom 10. November, welcher der „Krone“ vorliegt, hatte die Richterin in mehr als deutlichen Worten eine Tatbegehungsgefahr angenommen:

„Weitere strafbare Handlungen“
Es könne konkret angenommen werden, „dass der Beschuldigte auf freiem Fuß im Wirtschaftsleben auf die gewohnte und über viele Jahre praktizierte Art und Weise weiterhin die Möglichkeit hat, rechtsgeschäftlich, persönlich oder über Dritte zu wirken und im Rahmen der Stiftungen und ihrer Tochtergesellschaften weitere strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen zu begehen.“

Die Infografik zeigt die wichtigsten Stationen im Leben von Rene Benko von 1977 bis Dezember 2025. Sie beginnt mit seiner Kindheit und dem Einstieg in die Immobilienbranche, gefolgt von der Gründung und dem Wachstum seiner Unternehmen. Wichtige Ereignisse sind der Kauf großer Immobilien, eine Verurteilung wegen Korruption 2012, der Einstieg in Medien und Politik ab 2018 sowie zunehmende Kritik ab 2021. Ab 2022 kommt es zu finanziellen Schwierigkeiten und Ermittlungen. 2025 wird Benko festgenommen und erhält eine Freiheitsstrafe. Quelle: APA.

„Hohe kriminelle Energie“
Darüber hinaus heißt es: „Weiters zeigt sich die hohe kriminelle Energie und das offenbar fehlende Unrechtsbewusstsein des Beschuldigten in den Umständen, dass er über viele Jahre seine faktische Machthaberschaft im Rahmen der Signa-Gruppe und der Stiftungen sowie seine Eigentumsverhältnisse verschleierte.“ Bei der Laura Privatstiftung handle es sich um eine „Umgehungskonstruktion“, so die Richterin. Dies gelte „gleichermaßen“ für die Ingbe Stiftung und die Arual Stiftung, die in Liechtenstein registriert sind.

Benko darf dieses Tor des Innsbrucker „Zieglstadls“ heute doch nicht passieren – für seine ...
Benko darf dieses Tor des Innsbrucker „Zieglstadls“ heute doch nicht passieren – für seine Anwälte ist dies nicht verständlich.(Bild: Johanna Birbaumer)
Statt Champagner gibt es zu Weihnachten für Benko weiterhin nur Gefängnis-Kost.
Statt Champagner gibt es zu Weihnachten für Benko weiterhin nur Gefängnis-Kost.(Bild: APA/EXPA)

Zuletzt war der 48-Jährige bereits zweimal nicht rechtskräftig wegen betrügerischer Krida verurteilt worden, einmal zu 24 Monaten unbedingt und einmal zu 15 Monaten bedingt.

Verteidiger: „Wir sehen das anders“
Verteidiger Norbert Wess reagierte gegenüber der „Krone“ auf die neuerliche Haftverlängerung wegen der Tatbegehungsgefahr: „Wir sehen das anders, weil es das bisherige (erkennbare) Haftübel bei einem bis dato gerichtlich unbescholtenen österreichischen Staatsbürger, der auch umfassend sozial integriert ist – und damit die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt. Wir werden dagegen daher auch dieses Mal gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel erheben.“

Wess hatte bereits angekündigt, einen Antrag auf Aufhebung der Untersuchungshaft zu stellen. Benkos Ehefrau Nathalie, im zweiten Verfahren mitangeklagt, war freigesprochen worden.

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