Die Bilder schockieren: blaue Flecken, Würgemale und Bissspuren an Armen und sogar im Gesicht. Diese Verletzungen soll ein Anfang 30-Jähriger – er stammt von einem österreichischen Adelsgeschlecht ab – einer jungen Frau zugefügt und sie dabei vergewaltigt haben. Dafür muss der Wiener jetzt nicht rechtskräftig sechs Jahre ins Gefängnis.
Der Anfang 30-Jährige wippt nervös mit seinem Bein, während er im Landesgericht Wien auf dem Anklagestuhl auf sein Urteil wartet. Zu Recht: Wegen Vergewaltigung mit schweren Dauerfolgen drohen ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis. Im Sommer 2023 soll er sich brutal an einer 26-Jährigen vergangen haben.
„Wollte ihn besser kennenlernen“
Die beiden trafen sich im Wiener Szene-Club „Volksgarten“, man kam ins Gespräch. Der große, gut aussehende Wiener – der von einem früheren österreichischen Adelsgeschlecht abstammt – mit seiner eigentlich sympathischen Art hatte es der jungen Frau schon angetan. „Ich wollte ihn besser kennenlernen“, sagte sie beim ersten Verhandlungstag in ihrer Opfervernehmung. Sex sei jedoch nie ein Thema für sie gewesen ...
Als sie in die Wohnung gekommen ist, ist quasi die Hölle über das Opfer hereingebrochen.
Vorsitzender Richter im Vergewaltigungsprozess
Die beiden fuhren mit dem Taxi in die Wohnung des Adelsspross – wo die Stimmung plötzlich kippte. Bilder von blauen Flecken, Würgemalen und Bissspuren im Gesicht der 26-Jährigen lassen dunkel erahnen, was sie in der Nacht erleben musste. Gerichtspsychiater Peter Hofmann schildert am Urteilstag nun, was die Frau noch immer durchmachen muss: „Sie hat eine posttraumatische Belastungsstörung mit Angstzuständen. Das ist hier idealtypisch geschildert.“ Seit der Tat leidet sie an Panikattacken und Erinnerungen, die ihr immer wieder einschießen. Auch, dass sie die Vergewaltigung erst Monate später anzeigte, sei für ein Opfer einer solchen Gewalttat normal.
„Ein bisschen gesaugt und geknabbert“
Dabei tut der Anfang 30-Jährige die Verletzungen ab: „Ich hab‘ ein bisschen gesaugt und geknabbert.“ – Der Sex sei jedenfalls einvernehmlich gewesen. Die Frau ist ja schließlich auch freiwillig mit ihm mitgefahren. „Woran hätte er erkennen sollen, dass es zu hart ist, wenn sie es nicht sagt? Sie hätte kommunizieren sollen, was sie will und was nicht – dann wäre es besser für alle ausgegangen“, sagt der Verteidiger des Wieners im Schlussplädoyer.
Dafür findet der vorsitzende Richter aber klare Worte: „Das ist alles keine Rechtfertigung oder Erklärung, dass man sie dann brutal vergewaltigen kann. Als sie in die Wohnung gekommen ist, ist quasi die Hölle über das Opfer hereingebrochen.“ Er erwähnt das gerichtsmedizinische Gutachten, das eindeutige Vergewaltigungsverletzungen feststellen konnte ...
Haftstrafe im unteren Bereich
„Wir sind völlig eindeutig zu einem Schuldspruch gekommen“, sagt Herr Rat im Namen des Schöffensenats: Sechs Jahre Gefängnis. Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren bewegt sich die Strafe noch im unteren Bereich. Der 26-Jährigen werden knapp 14.500 Euro Schmerzensgeld und Therapiekosten zugesprochen. Beide Seiten geben keine Erklärung ab. Ohne mit einer Miene zu zucken, verlässt der Adelsspross den Gerichtssaal – bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt er auf freiem Fuß.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.