Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde von Julian Hessenthaler, dem Urheber des Ibiza-Videos, abgewiesen. Hessenthaler hatte behauptet, dass seine strafrechtliche Verfolgung wegen Drogenhandels hierzulande politisch motiviert gewesen sei, da er eine zentrale Rolle in der sogenannten Ibiza-Affäre gespielt habe. Die Veröffentlichung des Videos hatte im Jahr 2019 zum Ende der türkis-blauen Regierungskoalition geführt.
Hessenthaler war im März 2022 in Österreich wegen Kokainhandels und Urkundenfälschung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil erlangte in weiterer Folge Rechtskraft, sämtliche dagegen eingebrachten Rechtsmittel sowie Enthaftungsanträge wurden von der Justiz abgelehnt. Im Februar 2023 hatte sich der mittlerweile aus der Haft entlassene Ibiza-Detektiv schließlich an den Gerichtshof in Straßburg gewandt.
In seinem Antrag argumentierte er unter Berufung auf Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), sowohl allein als auch in Verbindung mit Artikel 13 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf), sowie auf Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung), dass er zu Unrecht beschuldigt wurde und das Strafverfahren gegen ihn unfair gewesen sei. Unter anderem kritisierte er, dass nicht genügend Verteidigungszeugen zugelassen wurden bzw. eine Zeugin in seiner Abwesenheit gehört wurde.
EGMR sieht keine Fehler der nationalen Gerichte
Die Richter in Straßburg folgten in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung Hessenthalers Argumentation jedoch nicht. Sie sehen keine offensichtlichen Fehler der nationalen Gerichte, die Hessenthalers Rechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hätten. So wurde etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen gegen den Ibiza-Detektiv geprüft und als ausreichend befunden, ebenso die Abweisung weiterer Entlastungszeugen. Die Entscheidung, eine Zeugin in Hessenthalers Abwesenheit zu befragen, sehen sie ebenfalls als gerechtfertigt und begründet an.
Hessenthalers Argumentation, dass die Verfahren unfair waren und seine Verurteilung eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit haben könnte, wurden vom Gericht zurückgewiesen. Die Handlungen, für die der Antragsteller verurteilt wurde, seien völlig unabhängig von seiner Beteiligung an der heimlichen Aufnahme und Veröffentlichung des Ibiza-Videos erfolgt, heißt es in der Entscheidung. Somit wurde der Artikel 10 der Konvention nicht berührt.
Insgesamt sah das Gericht keine Anzeichen dafür, dass die Verfahren gegen Hessenthaler unfair oder willkürlich gewesen wären. Daher erklärten die Richter dessen Antrag einstimmig für unzulässig.
Hessenthaler produzierte Ibiza-Video
Hessenthaler produzierte nach eigenen Angaben jenes Video, das den damaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zeigt. Nach Veröffentlichung der Aufnahmen im Mai 2019 kam es zum Bruch der türkis-blauen Koalition und Strache und Gudenus verloren ihre Ämter.

Der Ibiza-Detektiv wurde nach einer Fahndung schließlich im Dezember 2020 in Berlin festgenommen, an Österreich ausgeliefert und in U-Haft genommen. Nach der Verurteilung und der Verbüßung seiner Strafe schrieb Hessenthaler ein Buch über die Affäre und trat wiederholt öffentlich bei Diskussionsveranstaltungen auf.
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