Mit seinen nervtötenden 400-Euro-Abmahnungen bei Besitzstörungen sorgte ein deutscher Jurist für gehörigen Unmut. Jetzt sind auch er und weitere Beschuldigte aus der Szene mit Anzeigen und einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert.
Die „Krone“ berichtete in einer Vielzahl von Fällen über die unverschämten Forderungen nach Besitzstörungen, die in den letzten Jahren regelrecht zu einem Wirtschaftszweig floriert sind. Mittels Abmahnschreiben durch Kanzleien, die auf „Parkplatz-Abzocke“ spezialisiert sind, wurden Falschparker zur Zahlung von rund 400 Euro aufgefordert – nur dann wird von einer Besitzstörungsklage Abstand genommen.
Angst vor kostspieligen Gerichtsverfahren
Viele Menschen bezahlten aus Angst vor einem kostspieligen Gerichtsverfahren. Letztlich rief das umstrittene System die Politik auf den Plan, seit 1. Jänner 2026 gelten endlich neue Regeln.
Langfristig wollen wir Geschädigte dabei unterstützen, unrechtmäßig bezahlte Beträge von den Verantwortlichen zurückzufordern.

Anwalt Felix Eggenburg
Bild: zVg
Jetzt könnte das Pendel zurückschlagen: Wie die „Krone“ erfahren hat, droht den Abmahnern nun selbst ein rechtliches Nachspiel. Denn nach Anzeigen zweier Wiener Rechtsanwaltskanzleien ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Wien unter anderem gegen Besitzwacht-Geschäftsführer Stefan S. und den deutschen Anwalt Oliver Luesgens – es gilt die Unschuldsvermutung.
Am 1. Jänner 2026 ist in Österreich ein neues Gesetzespaket in Kraft getreten, das die sogenannte Parkplatz-Abzocke durch missbräuchliche Besitzstörungsklagen unterbinden soll. Durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage wird der Anwaltstarif auf rund 100 Euro gesenkt. Außerdem wurden die Gerichtsgebühren, in denen die Klage in der ersten Verhandlung endet, auf 70 Euro halbiert bzw. 35 Euro im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Beklagten. Zudem ist nun auch bei Besitzstörungsstreitigkeiten der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof möglich.
Die Vorwürfe haben es in sich, denn es geht um mutmaßlichen Beweismittelbetrug, bei dem Gewerbsmäßigkeit im Raum steht, und um (versuchte) Erpressung – beides wird von den Beschuldigten scharf zurückgewiesen. Angesprochen auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn meint Luesgens: „Es ist der hinlänglich bekannte Versuch der Stimmungsmache durch einen anderen Anwalt gegen mich.“ Er sehe die Vorgänge als alten Rachefeldzug und gehe davon aus, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn selbstverständlich eingestellt werde.
Wurden bei Halterabfragen die Fristen eingehalten?
Die gegenständlichen Anzeigen betreffen den Parkplatz vor dem damals geschlossenen Ausflugslokal Sophienalpe in Wien-Penzing, wo eine Parkgebühr zu entrichten gewesen wäre. Jene, die das dortige Schild ignorierten, wurden von Anwalt Luesgens zur Zahlung von 395 Euro aufgefordert. Bei einem von Rechtsanwalt Dominik Prankl vertretenen Ausflügler flatterte eine Besitzstörungsklage ins Haus.
Bei der Verhandlung im Bezirksgericht Fünfhaus wurde die Rechtzeitigkeit der Klage infrage gestellt. Denn die Halterabfrage muss binnen einer Woche ab Kenntnis der Störung erfolgen, dann laufe eine 30-tägige Frist bis zur Klageeinbringung. Im konkreten Fall soll die Störung am 11. Mai 2024 erfolgt sein, von den Klägern wurde behauptet, dass die Halterabfrage am 18. Mai erfolgt sei. Weil dadurch keine Frist gebrochen worden wäre, kam es zu einem Vergleich. Eine Nachfrage bei der Polizei nach der Verhandlung soll aber ergeben haben, dass die Halterabfrage erst am 22. Mai erfolgt sei, also außerhalb der Frist. Laut Anzeiger kein Einzelfall.
Die zweite Anzeige betrifft den Vorwurf der (versuchten) Erpressung. So sei einem Halter, der zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Störung nachweislich nicht auf der Sophienalpe war, mit Strafanzeige gedroht worden, wenn er die 400 Euro nicht bezahle. Anwalt Felix Eggenburg ist entschlossen: „Langfristig wollen wir Geschädigte dabei unterstützen, unrechtmäßig bezahlte Beträge von den Verantwortlichen zurückzufordern.“
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