Neues Gesetz kommt

Parkplatz-Abzockerei wird endlich abgestellt

Innenpolitik
17.09.2025 05:00

Seit Jahren werden Autofahrer immer häufiger mit Besitzstörungsverfahren abgezockt. Damit soll nun endlich Schluss sein. Wie die „Krone“ erfahren hat, schickt die Regierung heute ein Gesetz in Begutachtung, das den Missbrauch von Besitzstörungsklagen beenden soll. Dabei werden unter anderem die „Anwaltskosten“ beschränkt.

In den vergangenen Jahren sind immer mehr Autofahrer Opfer von Parkplatz-Abzocke mittels Besitzstörungsverfahren geworden. Betroffene werden dabei meist vor die Wahl gestellt: Entweder sie zahlen sofort 400 Euro oder der Fall landet vor Gericht – mit angeblich deutlich höheren Kosten. Die Regierung schiebt nun dem Missbrauch von Besitzstörungsklagen einen Riegel vor.

Die angedrohten Kosten werden künftig begrenzt
Wie die „Krone“ erfahren hat, wird eine entsprechende Gesetzesänderung heute im Ministerrat beschlossen. „Einmal falsch gewendet und schon flattert das Anwaltsschreiben mit mehreren hunderten Euro ins Haus. Das hat System: Einschüchterung und Drohung, um Profit zu machen. Das tut dem Rechtsstaat nicht gut. Wir entziehen dem Geschäftsmodell ,Parkplatz-Abzocke‘ das, was es am Leben hält: den Profit. Wir begrenzen Anwaltskosten und schaffen Rechtssicherheit, auf die die Bevölkerung vertrauen kann“, so Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ).

Justizministerin Sporrer greift durch.
Justizministerin Sporrer greift durch.(Bild: Imre Antal)
Autofahrer werden seit Jahren abgezockt.
Autofahrer werden seit Jahren abgezockt.(Bild: www.click-art.it – stock.adobe.com)

In Anwaltsschreiben wurden bisher Klagen bei Gericht angedroht und zur Vermeidung ebendieser 400 Euro und mehr gefordert. Viele Autofahrer entscheiden sich für den vermeintlich günstigeren, außergerichtlichen Weg. Durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage wird der eingeforderte Anwaltstarif auf rund 100 Euro gesenkt.

Zudem wird der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof bei Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten ermöglicht. Dies war bisher dezidiert ausgeschlossen. Damit soll eine verbesserte Rechtssicherheit geschaffen werden. Selbstverständlich bleibt es weiterhin möglich, eine Besitzstörung einzuklagen: Bei gerechtfertigten Vorgehen gegen Besitzstörungen bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Aber der systematischen missbräuchlichen Androhung solcher Klagen wird ein Ende gesetzt.

 

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