In ganz Österreich gibt es seit einigen Monaten immer wieder Ärger mit Parkabzocken. Wer nur kurz auf einem fremden Grundstück stehen bleibt oder ein Auto wendet, wird mit teuren Unterlassungsklagen bedroht. In Linz hat sich nun ein Autofahrer erfolgreich dagegen gewehrt.
Die Lust auf ein Bratwürstel nach einem Urlaub hatte für den Leondinger Robert Gassner unerfreuliche Folgen. Nur wenige Tage nachdem ein bekannter Würstelstand an der Unionstraße geschlossen geworden war, wollte er sich dort Essen holen. Als er bemerkte, dass es dort kein Essen mehr gab, fuhr er wieder weg. Wenige Wochen später bekam er einen Brief eines Rechtsanwalts.
Treffen vor Gericht
Der schickte im Auftrag des neuen Grundbesitzers eine Unterlassungsklage. Über 300 Euro sollte Gassner zahlen. Doch der Leondinger sah das nicht ein, ließ es auf eine Klage ankommen. Der Grundbesitzer, der Videokameras installiert hatte und im großen Stil Klagen verschickt, wollte nun über 2000 Euro von Gassner. Doch der Richter am Bezirksgericht sah das ganz anders, wies die Klage zurück.
Ich bin froh, dass sich der Richter am Bezirksgericht viel Zeit nahm und alles sehr genau geprüft hat, vor dem Urteil.
Robert Gassner zum Urteil
Grundstück nur kurz befahren
In seinem schriftlichen Urteil (es liegt der „Krone“ vor) merkte der Richter an, dass Gassner nur kurz auf das Grundstück gefahren war und es dann unverzüglich wieder verließ, dies sei keine Störung. Zudem habe Gassner sozusagen dazugelernt und sei seitdem nie wieder auf das Grundstück gefahren. Außerdem seien die Schilder, die auf das Durchfahrtsverbot hinweisen würden, schlecht zu lesen.
„Ich bin froh, dass sich der Richter am Bezirksgericht viel Zeit nahm und vor dem Urteil alles sehr genau geprüft hat“, sagt Gassner. Er hofft, dass auch andere Betroffene, von denen es viel gibt, sich wehren. Aber, betonte der Richter, dies sei ein Einzelfall, der da bewertet wurde.
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