Geldstrafe, Sanktionen

Kopftuchverbot: Das droht unkooperativen Eltern

Innenpolitik
15.09.2025 10:09

Im Gefolge des Kopftuchverbots bis zur 8. Schulstufe hat das Bildungsministerium weitere Strafen für unkooperative Eltern in Aussicht gestellt. Erstmals sollen die Mitwirkungspflichten von Eltern konkret formuliert werden, bei „schweren Pflichtverletzungen“ drohen Verwaltungsstrafen bis 1000 Euro, wie die „Krone“ berichtete. So soll es auch Sanktionen geben, wenn Eltern Gespräche bei Suspendierungen oder drohendem Schulabbruch verweigern oder ihr Kind unentschuldigt bei der Pflicht-Sommerschule fehlt.

Im Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot, der am vergangenen Mittwoch in Begutachtung geschickt wurde, sind – nach erfolglosen Gesprächen mit der Schülerin bzw. den Eltern – Strafen von 150 bis 1000 Euro vorgesehen. Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, soll dieser Strafrahmen auch für die übrigen „Pflichtverletzungen“ gelten. Die konkrete Ausgestaltung soll in einem „Sanktionsgesamtpaket“ festgehalten werden, das laut Ministerium im nächsten Bildungsausschuss beschlossen werden und noch im Laufe des Schuljahres in Kraft treten soll.

Auch mehrmalige Verwaltungsstrafen möglich
Bei erstmaligen leichten Verfehlungen soll es laut Unterlage des Bildungsressorts vergleichsweise geringe Strafen geben, im Wiederholungsfall und bei konsequenter Nichtbeteiligung soll der Strafrahmen aber voll ausgeschöpft werden können. Eine Strafe kann dabei auch mehrfach ausgesprochen werden: So soll einmaliges „Freikaufen“ bei Verstößen gegen die Schulpflicht oder das Kopftuchverbot ausgeschlossen werden.

Konkret drohen Strafen, wenn Eltern nicht an Elterngesprächen oder sozialarbeiterischen Interventionen teilnehmen, die bei der künftig verpflichtenden Suspendierungsbegleitung vorgesehen sind. Dasselbe gilt, wenn sie die sogenannten „Perspektivengespräche“ bei drohendem Schulabbruch ihres Kindes verweigern, die als Reaktion auf den Amoklauf an einer Grazer Schule verpflichtend eingeführt werden sollen.

Eine Strafe kann auch mehrfach ausgesprochen werden: So soll einmaliges „Freikaufen“ bei ...
Eine Strafe kann auch mehrfach ausgesprochen werden: So soll einmaliges „Freikaufen“ bei Verstößen gegen die Schulpflicht oder das Kopftuchverbot ausgeschlossen werden.(Bild: africa-studio.com (Olga Yastremska and Leonid Yastremskiy) stock.adobe)

„Maßnahme für mehr Chancengerechtigkeit“
Vorgesorgt werden soll auch schon für die ab nächstem Jahr geplante Sommerschul-Pflicht für außerordentliche Schülerinnen und Schüler: Wenn Kinder, die wegen Problemen mit der Unterrichtssprache Deutsch zum Besuch der Sommerschule verpflichtet werden, nicht zum Unterricht in den letzten beiden Ferienwochen erscheinen, soll das als Schulpflichtverletzung gelten. Hier sind schon jetzt Verwaltungsstrafen bis zu maximal 1000 Euro möglich.

„Die Mitarbeit von Eltern ist für den Bildungserfolg der Kinder unerlässlich“, begründet Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) den Plan der Regierung, mit dem man auch dem Lehrpersonal den Rücken stärken will. Angebote zur Elternarbeit, Schulpsychologie und -sozialarbeit würden laufend ausgebaut. Gleichzeitig bringe man nun Maßnahmen für Eltern auf den Weg, „die sich dieser Bildungspartnerschaft laufend und konsequent entziehen“. Die Sanktionsmöglichkeiten nannte er eine „Maßnahme für mehr Chancengerechtigkeit“, die dazu beitragen soll, dass alle Kinder gute Unterstützung bekommen.

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