Strafdrohung inklusive

Kopftuchverbot für Kinder kommt – und soll bleiben

Innenpolitik
10.09.2025 11:53

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein neues Gesetz für ein Kopftuchverbot für alle Mädchen bis 14 Jahre beschlossen. Schwarz-Rot-Pink sieht damit ein breites Paket für den Kinderschutz und die Integration und ist überzeugt, dass das Vorhaben diesmal vor dem Verfassungsgerichtshof besteht – und damit auch bleibt.

Bis in die späten Stunden des Dienstagabends wurde noch verhandelt. Wie mehrfach berichtet, soll Mädchen im Alter von unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs per Gesetz verboten werden. Mit dem neuen Gesetz soll auch der von Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) geforderte Strafenkatalog für Integrationsverweigerer in Bildungsstätten in Kraft treten. Unwilligen drohen Geldbußen von 150 bis 1000 Euro für „Wiederholungstäter“.

Allerdings sollen Übertretungen des Verbots zunächst durch Dialog – mit dem betroffenen Kind allein, dann gemeinsam mit Eltern und der Bildungsdirektion – geahndet werden. Die Lehrer sollen Verstöße in Klassen melden, die Polizei muss dann die Verwaltungsstrafen gegen die Eltern exekutieren – lautet der Plan.

Ministerin Claudia Plakolm setzt das Verbot durch:

Plakolm: Kopftuchverbot erhöht Bildungschancen
Bei der Präsentation des Gesetzesvorschlags wies Plakolm auf Studien aus Frankreich hin, die aufgezeigt hätten, dass ein Kopftuchverbot die Chancen für die betroffenen Mädchen auf eine höhere Bildung erhöhe. Zudem stärke das Verbot auch die Integration des Kindes, so Plakolm. „Ja, es ist Symbolpolitik. Aber es ist ein Symbol dafür, dass alle Mädchen die gleichen Möglichkeiten haben“, führte die ÖVP-Ministerin weiter aus.

Kucher: „Verfassungsrechtlich sensibles Thema“
SPÖ-Klubchef Philip Kucher konstatierte mit Blick auf den ersten Versuch noch unter der türkis-blauen Regierung im Jahr 2019, der bekanntlich vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden war, dass es sich um ein „verfassungsrechtlich sensibles Thema“ handle. Denn es betreffe die Religions- und Meinungsfreiheit. Allerdings gebe es auch oft Zwangssituationen für Mädchen, das Kopftuch zu tragen. Kucher hielt in diesem Zusammenhang fest: „Der einzige Zwang, den es in der Schule geben sollte, ist die Schulpflicht.“

Eckpunkte des Kopftuchverbots

  • Verbot des islamischen Kopftuchs für Schülerinnen bis zur achten Schulstufe (unter 14 Jahren)
  • Gilt für öffentliche und private Schulen
  • Eltern sind verpflichtet, das Verbot einzuhalten.
  • Das Sanktionsmodell sieht zunächst ein Gespräch der Schulleitung mit Schülerin und Eltern vor, bei Wiederholung die Einbindung von Bildungsdirektion und Kinder- und Jugendhilfe und schließlich Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1000 Euro.

„Burschenarbeit“ und Kampf gegen „Sittenwächter“
Das Verbot wird von Begleitmaßnahmen flankiert, um Mädchen zu stärken und sie vor „Sittenwächtern“ zu schützen. Auch „Burschenarbeit“ für ein respektvolles und gleichberechtigtes Verhalten werde nun mehr in den Fokus geraten, wurde betont. NEOS-Klubchef Yannick Shetty sieht das Kopftuch auch als eine Art „Frühsexualisierung“ von Mädchen. Der pinke Politiker zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz diesmal vor dem Verfassungsgerichtshof hält. Gleichzeitig gab es von ihm Seitenhiebe gegen die FPÖ und die Grünen: „Während die einen das Verbot aus Populismus fordern und die anderen es aus falsch verstandener Toleranz ablehnen, machen wir das Richtige.“

Verankert werden soll das Kopftuchverbot durch eine Änderung des Schulunterrichts- und des Privatschulgesetzes. Vorgesehen ist eine sechswöchige Begutachtung. In Kraft treten soll das Gesetz nach dem Willen der Regierung mit dem zweiten Semester.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt