Trotz neuem Gesetz

Ministerien wollen nicht per E-Mail antworten

Innenpolitik
06.09.2025 19:17

Als letzter EU-Mitgliedsstaat rang sich Österreich zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und damit zu einem Informationsfreiheitsgesetz durch. Noch keine Woche nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gibt es hierzulande aber auch die ersten Aufreger – selbst von höchster Stelle.

Sowohl im Finanz- als auch im Justizministerium wurden diese Woche bereits Auskünfte per E-Mail verweigert. Beide Ministerien beharren bei den Anfragen auf Online-Formularen. Aus juristischer Sicht geht das in Ordnung, sagte der Verwaltungs- und Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer gegenüber Ö1: „Grundsätzlich kann eine Behörde besondere Übermittlungsformen – wie etwa ein Formular – vorsehen.“

Datenschützer äußerten – wie die „Krone“ berichtete – bereits Bedenken, dass es die Politik mit der neuen Transparenz nicht ganz so ernst meinen könnte. Nach 100 Jahren in verfassungsranglich verankerter Gewohnheit wohl auch nicht weiter überraschend.

„Besser geschwärzte Namen als keine Infos“
In der Praxis haben die Menschen jedenfalls jetzt neu ein Recht auf Information. Also kann ein Bürger zum Beispiel ein Dokument anfragen. Vorher war das nicht möglich. „Wir hatten nur ein Auskunftsrecht, das heißt, eine Behörde konnte umschreiben, was vielleicht im Dokument drinsteht. Aber man musste es nicht hergeben“, sagt Datenschutzexperte Markus Hametner im Gespräch mit der „Krone“.

Es gebe auch eine grundsätzliche Bestimmung, dass Informationen teilweise herauszugeben seien, selbst wenn Teilinformationen unter einen Geheimhaltungsgrund fallen würden. „Wenn also ein Name im Dokument steht, muss der eher geschwärzt werden, als dass man alles verweigert. Auch das ist eine große Verbesserung.“

Wie sich dieser „Paradigmenwechsel“, auf den Experten wie Hametner hoffen, auf die Praxis auswirken wird, muss man noch abwarten. Die Türe zur Informationsfreiheit ist jedenfalls geöffnet.

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