Am Montag, 1. September, tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Wie berichtet, werden dann Amtsblätter, Studien, Gutachten und andere Dokumente öffentlich einsehbar. Auch Untersuchungsausschüsse sind von dem neuen Gesetz erfasst.
Künftig werden am Ende eines Ausschusses die Vergütung beziehungsweise der Kostenersatz für die beteiligten Personen publiziert, darunter Verfahrensrichterinnen, Verfahrensrichter und Sachverständige. Bei den jährlichen Budgetberatungen werden die kurzen Budgetanfragen der Abgeordneten sowie die Beantwortung durch die Regierungsmitglieder dokumentiert. Auch aus dem Bereich der Parlamentsverwaltung werden mehr Informationen zur Verfügung gestellt.
Ein Beispiel für Studien ist die Antisemitismusstudie, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. „Für die Gesetzgebung gelten die an die Informationsfreiheit angepassten Geschäftsordnungen von Nationalrat und Bundesrat sowie das Informationsordnungsgesetz“, teilte die Parlamentsdirektion am Freitag mit. Sämtliche Informationen würden „gebündelt“ auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht, im Bereich „Services“ werde die Seite „Informationsfreiheit“ eingerichtet.
„Über eine Schnittstelle werden die Metadatensätze spätestens ab 1. Dezember 2025 außerdem im Informationsregister auf data.gv.at abgebildet. Eine Verpflichtung dazu besteht laut Informationsfreiheitsgesetz für jene Inhalte, die der Parlamentsverwaltung zuzurechnen sind“, hieß es aus der Parlamentsdirektion. Es gebe aber gewisse Ausnahmen, wo das Amtsgeheimnis weiterhin gelte, sagte der für Digitalisierung zuständige Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP).
Bisher gibt es laut ihm 800 Anwendungen auf Basis anonymisierter Daten, wie etwa einen Spritpreisrechner. In einem Jahr solle es mindestens doppelt so viele „kreative Anwendungen“ geben.
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