„Es ist skandalös“

Sporrer will Besitzstörungs-Abzockerei erschweren

Innenpolitik
28.08.2025 06:57

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will Geschäftsmodelle von Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern erschweren, die serienmäßig drohen oder ständig wegen Besitzstörung klagen. Die Bemessungsgrundlage für diese Klagen soll auf 40 Euro sinken, sodass solche Modelle nicht mehr lukrativ sind.

Eine entsprechende Vorlage werde im Herbst im Ministerrat beschlossen, sagte Sporrer. Ein erster Entwurf ist bereits im Juli bekannt geworden. „Es ist skandalös, dass Modelle entwickelt werden, mit denen Menschen, denen ein kleiner Irrtum passiert ist – sie wenden irgendwo oder bleiben kurz stehen – gleich aus Profitinteressen mit Gerichtsverfahren bedroht werden“, sagte die Ministerin. Das tue dem Rechtsstaat nicht gut.

Derzeit flattert Menschen, die mit dem Auto zum Beispiel kurz auf einem nicht gekennzeichneten Privatparkplatz stehengeblieben sind, oft ein Anwaltsbrief ins Haus. Darin werden sie zu einer Zahlung von 400 Euro aufgefordert, ansonsten würde eine Besitzstörungsklage eingebracht. Diese Summe entspricht etwa dem, was bei Verlust des Verfahrens mindestens als Ersatz der Anwaltskosten geleistet werden müsste. „Der Brief kostet den Klienten aber tatsächlich weniger, das heißt, da ist ein ungerechtfertigter Gewinn für Abzocker drin“, sagte Sporrer.

Wenn die Bemessungsgrundlage für solche Klagen auf 40 Euro sinke, beliefen sich die Anwaltskosten nur mehr auf etwa ein Viertel des bisher Verlangten, rechnete die Justizministerin vor. „In den Brieferln kann dann nur mehr drinstehen: Zahl 100 Euro, sonst wirst du geklagt.“ Damit wäre kaum mehr ein Profit möglich. Für alle anderen Besitzstörungsklagen soll die Herabsetzung nicht gelten.

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