Berufung gescheitert

Lebenslange Haft für Jehova-Bomber bestätigt

Steiermark
21.11.2025 12:26
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Der Steirer Robert L., der die Zeugen Jehovas mit Bombenanschlägen in Angst und Schrecken versetzt hat und eigentlich „nur“ seine Ex-Frau töten wollte, war Ende April zu lebenslanger Haft verurteilt und eingewiesen worden. Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt. Jetzt bestätigte das Oberlandesgericht dieses aber. 

Lebenslange Haft und Einweisung in ein forensisch therapeutisches Zentrum – so lautete das Urteil für den Steirer Robert L. im Prozessfinale Ende April. Der 56-Jährige war von Sommer 2023 bis Mai 2024 für eine Serie an (teils versuchten) Bombenanschlägen im Umfeld von Königreichssälen der Zeugen Jehovas in der Steiermark verantwortlich. Diese sollten aber von seinem eigentlich Ziel ablenken: Der IT-Techniker wollte seine Ex-Frau töten. 

OLG bestätigt Urteil
Robert L. und sein Anwalt gingen in Berufung und wollten eine mildere Strafe erwirken und die Einweisung bekämpfen. Bei der Berufsverhandlung am Freitag wurde das Urteil nun aber vom Oberlandesgericht Graz bestätigt und ist somit rechtskräftig. 

Bei der Verhandlung in zweiter Instanz war auch wieder der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl geladen. Er habe den Bombenleger kürzlich erneut begutachtet und berichtet: „Es gibt erste, zarte Ansätze einer Einsicht.“ Allerdings hielt er sein Gutachten vom Prozess im April inhaltlich voll aufrecht und empfahl weiterhin eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

„Nichts anderes als lebenslang möglich“
Der Verteidiger des Steirers, Gerd Krassnig, brachte vor, dass der zunächst angeklagte 35-fache Mordversuch nicht gehalten habe und daher die Höchststrafe nicht angemessen sei. Krassnig führte mehrere mildernde Gründe an, darunter die Unbescholtenheit des 56-Jährigen sowie auch seine Kooperationsbereitschaft und sein Geständnis.

Doch Richter Wolfgang Redtenbacher und die beiden beisitzenden Richter entschieden, dass die Strafhöhe angemessen ist. Erschwerend sei nämlich, dass mehrere Verbrechen – darunter der Mordversuch an der eigenen Ex-Frau und den leiblichen Kindern – sowie die besondere Heimtücke und Beharrlichkeit überwiegen: „Das wiegt einfach so schwer, dass nichts anderes als lebenslang möglich ist“, sagte der Richter.

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