Der ÖAMTC schlägt Alarm gegen ein zunehmend problematisches Phänomen: Besitzstörungsklagen werden offenbar systematisch als lukratives Geschäftsmodell missbraucht, um Autofahrer bei geringfügigen oder gar erfundenen Parkvergehen abzukassieren.
Der ÖAMTC hat am Montag Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) aufgefordert, „endlich wirksame gesetzliche Maßnahmen gegen die systematische und überzogene Abkassiererei“ durch Besitzstörungsklagen zu ergreifen. „Die zum Teil sogar strafrechtlich bedenklichen Drohungen belasten das berechtigte Instrumentarium des Besitzschutzes und haben sich mancherorts zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt“, sagte Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste, in einer Aussendung.
Vergehen teilweise sogar schlicht „erfunden“
„Den zum Teil unverschämten Forderungen muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden“, forderte der Jurist. Der Hintergrund: Oft werden nach geringfügigen oder „erfundenen“ Parkvergehen teure Besitzstörungsklagen angedroht und mitunter hunderte Euro kassiert.
Mit dem klassischen Besitzschutz im Sinne des Gesetzgebers habe das nichts mehr zu tun, so der ÖAMTC. Begünstigt werde dieses Vorgehen dadurch, dass Gerichte Klagen oft recht freizügig stattgeben. Viele Fahrzeugbesitzer und -besitzerinnen würden sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen und vorschnell zahlen.
In Wien besonders viele Besitzstörungsklagen
Besonders brisant sei die Lage in Wien, wo sich das Landesgericht für Zivilrechtssachen mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit gewandt habe: Demnach stieg zwischen 2013 und 2023 die Zahl der Besitzstörungsklagen bei Wiener Bezirksgerichten um 75 Prozent von 1657 auf 2869 an, so der ÖAMTC. Vor einigen Wochen habe nun dieses Landesgericht dem ÖAMTC in letzter Instanz recht gegeben.
ÖAMTC will Abzockern Grundlage entziehen
„Es wurde, bindend für gleichartige Verfahren, festgestellt, dass man einer Klage durch rechtzeitige Erklärung der Bereitschaft zu einem gerichtlichen Vergleich zuvorkommen kann. Wer eine Unterlassungserklärung abgibt und ernsthaft einen sogenannten ,prätorischen Vergleich‘ anstrebt, beseitigt die Wiederholungsgefahr als wesentliches Element einer Besitzstörungsklage. Damit verlieren Besitzstörungsklagen ihre Grundlage“, erläuterte Hoffer.
Das Urteil reiche nach Meinung des ÖAMTC aber nicht aus, „um die Geschäftemacherei nachhaltig abzustellen“. Auch der Gesetzgeber müsse wirksame Grenzen „gegen die Abzocke mit vorgeblichem Besitzschutz“ setzen.
Ministerin hat Problem bereits am Schirm
Laut Ministerin Sporrer werde „bereits intensiv an Maßnahmen gearbeitet, um missbräuchliche Besitzstörungsklagen einzudämmen“, wie es in einem Statement des Ministeriums am Montag hieß. Es brauche dafür nun eine praktikable und für die Menschen wirksame Lösung, „deshalb stehen mein Haus und ich dazu auch im Austausch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis“, so die Ministerin.
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