Der Freispruch für einen Deutschen (61) wegen des Vorwurfs der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge im Fall der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr im Landesgericht Wels ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichtet nun doch auf Rechtsmittel.
Eigentlich hatte man Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht, diese wurde aber nun „als Ergebnis einer genauen Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung“ zurückgezogen, teilte die StA Wels mit.
Freispruch im Zweifel
Der Freispruch ist daher rechtskräftig. Dem 61-jährigen Roman M. war vorgeworfen worden, dass die von ihm mutmaßlich verschickten Droh-E-Mails zum Suizid der Ärztin geführt hatten. Der Freispruch erfolgte im Zweifel für den Angeklagten.
Dennoch: Der psychiatrische Sachverständige hatte im Zuge des Prozesses bestätigt, dass der Bayer sein „Schäuferl“ dazu beigetragen haben dürfte, dass die 36-jährige Medizinerin in Angst und Schrecken lebte, ihre Ordination in Seewalchen am Attersee in eine Festung verwandelte, sich durch diese Investitionen finanziell ruinierte und sich von Polizei und Ärztekammer im Stich gelassen fühlte.
Suche nach anderen Tätern
Die Staatsanwaltschaft Wels betonte in der Mitteilung daher, dass im Hinblick auf weitere von anderen Personen an Dr. Lisa-Maria Kellermayr versendete Drohnachrichten die Ermittlungen zur Täterausforschung weiterhin nicht abgeschlossen seien.
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