Außer Kontrolle

Psychotischer Häftling biss Wachebeamten in Arm

Vorarlberg
10.01.2026 17:15

Ein unter schweren Psychosen leidender Belgier musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen diverser Ausraster verantworten. Der Mann hatte sich unter anderem der Staatsgewalt widersetzt.

Fast unauffällig wirkt der 32-jährige Angeklagte, als er von zwei Wachebeamten in Handschellen in den Saal geführt wird. Auch die Verhandlung selbst verläuft ruhig, sein zuvor beschriebenes Aggressionspotenzial ist nicht wahrnehmbar. Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie und befindet sich derzeit in stationärer, medikamentöser Behandlung am Landeskrankenhaus Rankweil. Zu den Vorfällen im Sommer des Vorjahres äußert er sich kooperativ – sofern es seine Erinnerung zulässt. Die Taten seien in einem psychotischen Zustand begangen worden, so der gerichtspsychiatrische Sachverständige Reinhard Haller, der folglich eine Unzurechnungsfähigkeit feststellt.

Nachbarn bedroht, Vermieter geschlagen, Polizisten attackiert
Darum geht es: Im Juni bedrohte der aus Belgien stammende Mann zuerst Nachbarn in Hard. Wenig später kam es zu einem Streit mit seinem Vermieter, dem er mehrere Faustschläge versetzte. Beim Eintreffen der Polizei eskalierte die Situation erneut: Als er auf die Rückbank des Einsatzfahrzeuges verfrachtet wurde, versuchte er, einen der Beamten mit dem Kopf zu treffen. „Aber nur, weil mir die Beamten wehtaten. Ich habe sehr lange Beine, zudem war eines gebrochen. Ich wollte nur, dass er den Rücksitz nach vorn schiebt“, erklärt der Angeklagte. 

Biss bei der Morgenkontrolle
Auch in der Justizanstalt kam es Tage später zu einem weiteren Zwischenfall: Bei der Morgenkontrolle widersetzte er sich einer Anweisung, wurde daraufhin in eine Halsklammer genommen und biss einem Justizwachebeamten in den Oberarm. Insgesamt mussten fünf Beamte eingreifen, ein weiterer erlitt eine Knieverletzung. „Ich war noch nie im Gefängnis und wusste nicht um die Konsequenz der Missachtung einer Anweisung. Außerdem hatte ich eine Psychose“, sagt der Mann. Trotz Einsicht und Therapiebereitschaft ordnet das Gericht eine vorübergehende Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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