Ab dem 9. Lebensjahr wurde ein Kind von seiner Mutter im Burgenland misshandelt. Als Erwachsener teilte dann auch er aus, dazu steht er am Donnerstag am Landesgericht in Eisenstadt auch. Die Frau wurde verurteilt.
Jedenfalls hat es Watschen und Fußtritte gegeben in dieser Wohnung im Nordburgenland, wo die fünfköpfige Familie immer noch unter einem Dach lebt. Das ist fix. Wer wen wann warum gehauen hat, darüber musste sich am Landesgericht Eisenstadt ein Schöffensenat die Köpfe zerbrechen. Eine wahrlich diffizile Aufgabe.
Die Polizei war gerufen worden, weil der Sohn (21) die Mutter (43) geschlagen hat. Das gibt er zu.
Schläge mit Gürtel, Schlapfen und Co.
Angeklagt ist dennoch die Frau, der bei heiklen Sätzen eine Dolmetscherin zur Seite steht. Sie soll laut Aussagen des Sohnes ihn seit dem 9. Lebensjahr regelmäßig mit dem Gürtel, mit Schlapfen, mit einem Verlängerungskabel verprügelt haben, weil die schulischen Leistungen des Aufmüpfigen nicht ihrem Ideal entsprachen.
Altmodische Erziehungsmaßnahmen
Auch der Satz „Ich hätte dich schon als kleines Kind umbringen sollen“ sei gefallen. Und: Aufhängen hätte sie ihn wollen. „Stimmt alles nicht“, sagt die Kellnerin. „Was der in der Schule gemacht hat, war mir immer vollkommen egal. Ich habe ihn nie angerührt. Schläge sind altmodische Erziehungsmaßnahmen, so etwas macht man nicht mehr.“
Er habe ein Martyrium durchgemacht, ehe er sich erwachsen genug fühlte, um sich zu wehren, meint der Sohn, „Es war die Hölle. Ich konnte ihr nichts recht machen. Mir sind die Sicherungen durchgebrannt.“
Hämatome überall
Die Mutter wiederum gibt an, wiederholt vom Buben geschlagen worden zu sein, seit er 15 war. „Als Schlampe, die zu nichts gut ist, hat er mich schon als Neunjähriger beschimpft. Dann hatte ich Hämatome, am Kopf, am Rücken. Mir hat alles weh getan. Und dann kam der Tag mit der Zitrone.“
Zitrone?
„Er hat eine zweite aufgeschnitten und ich habe ihn darauf hingewiesen, dass das Verschwendung ist. Daraufhin hat er mich geschlagen, zu Boden geworfen und auf mich eingetreten.“ Die Frau wird zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt. 2400 Euro muss sie dem Buben zahlen, zu dem sie heimfährt.
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