Wie wichtig es ist, den Zustand einer Mietwohnung vor Übergabe und Rückgabe mit Fotos zu dokumentieren und welche Klauseln gesetzeswidrig sind, weiß Michael Knizacek, Experte für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Steiermark.
Immer wieder kommt es beim Auszug aus einer Mietwohnung zu Konflikten zwischen Vermieterin bzw. Vermieter und Mieterin bzw. Mieter.
Oft geht es dabei um Schäden oder (übermäßige) Abnützung in der Wohnung – und die Frage, ob Mieterin oder Mieter überhaupt dafür verantwortlich sind und mit ihrer Kaution dafür geradestehen müssen.
Um solchen Streitfällen vorzubeugen, sollte der Zustand der Wohnung bereits vor der Übergabe an den Mieter bzw. die Mieterin dokumentiert werden, am besten samt Fotos. Beim Auszug sollten Mieterin und Mieter nochmals die Wohnung fotografieren – um den aktuellen Zustand bei der Rückgabe festzuhalten.
Laut Gesetz hat die Mieterin bzw. der Mieter den Mietgegenstand in gleich gutem Zustand zurückzugeben. Gebrauchsspuren einer durchschnittlichen Abnutzung sind von Vermieterseite hinzunehmen.
„Ausmalklauseln“ gesetzeswidrig
Häufig finden sich in Mietverträgen Klauseln, wonach die Mietpartei bei Beendigung des Mietvertrages zum Neuausmalen verpflichtet wird. Diese „Ausmalklauseln“ sind aber gesetzwidrig.
Eine Haftung besteht nur für überdurchschnittliche Abnutzung oder in Fällen, wo die ursprünglich weiße Wandfarbe durch grelle Farben ersetzt wurde.
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