Eine Tirolerin (55) machte es der Polizei bei einer Kontrollaktion nicht gerade leicht – dann mündete die Amtshandlung sogar in einer Verfolgungsjagd. Nun sahen sich die Beteiligten vor Gericht wieder – Prozess wegen Widerstandes.
Alles begann sehr harmlos mit einer Routine-Fahrzeugkontrolle der Polizei kurz vor Mitternacht in Innsbruck am 30. Juli. Die 55-Jährige wurde damals angehalten und gebeten, sowohl Führerschein als auch Zulassung vorzuweisen sowie sich einer Alkoholkontrolle zu unterziehen.
Das wollte sie offensichtlich nicht: Die Frau wies stattdessen den Polizisten auf das Polizeisicherheitsgesetz hin und wollte seinen Dienstausweis sehen. Als der Beamte dann seine Kollegin die Amtshandlung fortführen ließ, eskalierte die Situation zusehends.
Für mich war die Amtshandlung beendet, daher fuhr ich weiter.
Die Angeklagte beim Prozess
Diskussion über rechtliche Grundlagen
„Wir haben dann länger diskutiert“, meinte die Angeklagte dazu lediglich lapidar bei der Verhandlung. Als die Polizistin sie darauf hinwies, dass sie nunmehr mit einer Anzeige rechnen müsse, weil sie die Amtshandlung behindere, fuhr die Frau einfach los. „Für mich war die Amtshandlung beendet“, erklärte die angeklagte Tirolerin. Die Polizisten stellten ein entsprechendes Einverständnis aber vehement in Abrede.
Plötzliche Weiterfahrt und Verfolgungsjagd
Im Anschluss kam es dann zu einer regelrechten „Wildwest-Aktion“, wie es der Verteidiger der Angeklagten beschrieb. Ein zweiter Streifenwagen wurde angefordert und sodann die Verfolgung der Frau aufgenommen. „Ich wusste nicht, was die Polizei noch von mir will“, gab die Frau kurz angebunden zu Protokoll.
Erst ein quer gestelltes Polizeiauto war das Ende
Die Polizei sprach hingegen davon, dass mehrfach versucht worden sei, das Auto der Frau „auszuleiten“ sowie diese zum Stehenbleiben zu bewegen. Schließlich entschied man sich für ein durchaus radikales Mittel: Ein Polizeiauto stellte sich auf der Autobahn in der Nähe einer Ausfahrt quer, um die Frau am Weiterfahren zu hindern. Im Anschluss wurde sie wenig sanft aus dem Auto gezerrt und direkt vor Ort verhaftet.
„Unzweifelhaft Amtshandlung behindert“
Der Richter sprach die Frau schuldig im Anklagepunkt des Widerstands gegen die Staatsgewalt. „Sie haben unzweifelhaft die Amtshandlung behindert“, erklärte der Vorsitzende. Die Frau muss deshalb 1680 Euro Geldstrafe bezahlen sowie die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 200 Euro tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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