Im Zuge einer internationalen Operation des Verfassungsschutzes gegen rechtsextreme Waffenschieber tauchte auch die Handynummer eines Steirers auf. Die Folgen waren Hausdurchsuchung, U-Haft und ein Gerichtsprozess wegen entschieden zu vielen Waffen und einem selbst betonierten Schießkeller.
Wenn der Steirer über Waffen redet, leuchten seine Augen trotz aller Nervosität. Doch seine Leidenschaft brachte ihn jetzt in Graz vor Gericht. Denn neben den vier Waffen, die er aufgrund seiner erweiterten Waffenbesitzkarte ohnehin legal besitzen durfte, hatte er noch einiges mehr an Pistolen und Gewehren zu Hause gebunkert – samt Munition und Schalldämpfern.
„Was tun Sie damit?“, fragt ihn der vorsitzende Richter Andreas Rom. „Ich habe Waffen immer gern gehabt. Alle meine Waffen sind besondere Stücke“, erklärt er. Und gerade die Glock – von der Marke besaß er alleine vier – sei eine sehr gute Waffe. „Aber nur, wenn man sie legal besitzt“, betont der Richter.
Ich habe Waffen immer gern gehabt. Alle meine Waffen sind besondere Stücke.
Der Angeklagte
„Bubenspielstätte“ gebaut
Um seine Waffen auch benutzen zu können, hat sich der Angeklagte zu Hause einen Schießkeller gebaut. „Ich hatte die Möglichkeit, an eine große Menge Ziegel zu kommen. Und habe mir gedacht, ob es wohl möglich wäre, das selbst zu bauen.“ – „Also erfüllten Sie sich den Traum einer Bubenspielstätte oder wie?“ – „Ja, genau.“ Obwohl er zugeben musste, dass seine Frau nicht begeistert war.
„Sie wussten aber, dass das mit den Waffen strafbar ist?“ – „Ja“, seufzt der Mann mit gesenktem Kopf. Der Steirer war nach seiner Festnahme sogar einen Monat in U-Haft. „Lustig war das nicht“, sagt er.
Handynummer tauchte bei rechtsextremen Waffenhändler auf
Ins Visier der Ermittler geriet der Sammler im Zuge einer großen Operation gegen eine internationale Waffenbande. Seine Handynummer tauchte bei einem angeblich rechtsextremen Waffenschieber im Salzkammergut auf. „Der Angeklagte ist aber nur ein Waffenliebhaber. Er kennt sich auch sehr gut aus. Diese Leidenschaft ist ihm etwas zu Kopf gestiegen“, erklärt ein Verfassungsschützer vor Gericht.
Die Schießanlage des Steirers sei auch nicht gerade unprofessionell, erzählt der Polizist. „Sogar mit Entlüftungsanlage. Das hat nicht jeder daheim. Das rentiert sich nur, wenn man auch vorhat, mehr zu schießen.“ Die Kaffeekassa und die vielen Patronenhülsen lassen zudem auf Besucher im Schießkeller schließen. „Beweisen konnten wir das aber nicht.“
„Unrechtsbewusstsein wieder hergestellt“
„Mein Mandant weiß, dass er etwas Falsches gemacht hat“, betont Verteidiger Leonhard Ogris. Und: „Er hat sein Unrechtsbewusstsein in der U-Haft wieder hergestellt.“ Und auch der Angeklagte schwört, dass er das nie wieder machen werde. „Meine Frau hat gesagt, sonst ist sie weg“, sagt er und dabei kullern ein paar Tränen.
Das Urteil - 5400 Euro Geldstrafe - nimmt er dankend an. „Ich denke, Sie haben aus dem Blödsinn gelernt. Und es gibt zudem keinen Ansatzpunkt, dass Sie gefährlich sind.“ Staatsanwältin Verena Gschweitl gibt keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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