Urteil in Italien
Zehn Euro Entschädigung für Anti-Corona-Maßnahmen
Ein Friedensrichter in der norditalienischen Stadt Alessandria hat Anti-Corona-Maßnahmen als ungerecht bewertet. Daher hat er etwa 20 Klägerinnen und Klägern eine symbolische Entschädigung von zehn Euro zugesprochen.
Diese hatten die gesamte Legitimität der Anti-Covid-Gesetzgebung angefochten, darunter den ausgerufenen „landesweiten Notstand“ am 31. Jänner 2020. Sie sagten, sie seien auf „erpresserische Weise zu einem unerwünschten Verhalten“ gezwungen worden. Vorteile für das Eindämmen des Virus hätten die Maßnahmen gar nicht gehabt.
Nun urteilte ein Friedensrichter, dass „das Recht auf Gesundheit keinen Vorrang vor anderen Grundrechten“ habe und dass die Auswirkungen der Notstandsgesetze „beunruhigende Aspekte“ gehabt hätten. Die Menschen seien gezwungen worden, „sich mit experimentellen oder anderweitig nicht endgültig zugelassenen Medikamenten zu impfen“. In Staaten, die keinen Lockdown eingeführt hätten, habe es weniger Ansteckungen gegeben.
Italiener hatten zwei Monate „Hausarrest“
Die Schlussfolgerung war, dass den Klägerinnen und Klägern für „moralische Schäden“ jeweils zehn Euro zustünden. Italien ist das erste westliche Land, in dem Covid-19 ausbrach. Als erster Staat in Europa begann die Regierung, große Teile der Region Lombardei und Venetiens abzuriegeln, um die Pandemie einzudämmen.
Am 9. März 2020 verordnete der damalige Premier Giuseppe Conte einen landesweiten Lockdown. 59 Millionen Italienerinnen und Italiener mussten zwei Monate zu Hause bleiben. Die Wirtschaft des Landes kam bis auf einige lebensnotwendige Bereiche zum Erliegen. Ab 4. Mai 2020 wurden die Maßnahmen etwas gelockert. Bis Ende 2021 bestanden diese dann.

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