"Es war nicht meine Absicht, ich wollte sie wieder hereinlassen. Das habe ich dann aber leider vergessen", verantwortete sich der Beschuldigte vor Richter Manfred Herrnhofer. Es habe den ganzen Tag über schon Streit mit seiner Freundin gegeben, berichtete der Mann. Zudem sei er ziemlich betrunken gewesen.
Nachdem er die junge Frau ausgesperrt hatte, widmete er sich einem Computerspiel. Von den Klopfgeräuschen und Rufen der Freundin habe er deshalb nichts mitbekommen, da er mit Headset gespielt habe. "Sie hätten also auch ihre 16 Monate alte Tochter nicht schreien gehört, die im Nebenzimmer schlief", fragte der Richter. "Nein", räumte der Beschuldigte ein.
"Wir verstehen uns soweit wieder"
"Mir war sehr kalt", berichtete die 18-Jährige. Sie sei nur mit Leggins und einem Trägerleibchen bekleidet gewesen, zudem habe sie keine Schuhe getragen. Das Paar lebt inzwischen getrennt. "Wir verstehen uns aber soweit wieder", sagte die junge Frau.
Richter Herrnhofer sah den Tatbestand der Freiheitsentziehung dennoch erfüllt und verurteilte den 21-Jährigen zu drei Monaten bedingter Haft. Der Mann erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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